Angesichts der Dritten Industriellen Revolution durch Digitalisierung, Automatisierung, Computer, Kybernetik und Künstliche Intelligenz (KI) stellt sich auch im Blick auf die traditionsreiche Technologiefreundlichkeit der Arbeiter*innenbewegung die Frage nach den gesellschaftlichen und demokratiepolitischen Auswirkungen der aktuellen (digitalen) Produktionsbedingungen. Wenn der Begriff der Artificial Intelligence (AI) bereits im Rahmen der Dartmouth Conference (1956) – u. a. von Marvin Minsky und Claude Elwood Shannon – geprägt wurde, so ist es zeithistorisch bemerkenswert, dass sich an den grundlegenden gesellschaftspolitischen Problemstellungen auch angesichts von Virtual Reality und ChatGPT im Grunde nicht viel geändert hat. Denn auch fast 70 Jahre später geht es um die genaue Bestimmung des Verhältnisses von Mensch(en) und Maschine(n), um die Kybernetisierung und Digitalisierung der Arbeits-, Lebens- und Bildungswelt bzw. um die Frage, ob Maschinen Bewusstsein, Gefühle oder eben Intelligenz entwickeln können.
Editorial ZUKUNFT 08/2024: Menschenrechte – VON ALESSANDRO BARBERI
Die Menschenrechte stellen auf lokaler und globaler Ebene einen allgemeinen normativen Rahmen dar, in dem die Menschenwürde als Teil der Demokratie auf mehreren Ebenen geschützt ist bzw. verteidigt werden kann. Denn – so die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 1948 – alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren, sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen. Damit entsprechen sie den Grundannahmen des Humanismus, den rationalen Prinzipien der Aufklärung und den revolutionären Idealen der Französischen Revolution.
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