In seinem Beitrag befasst sich FLORIAN HORN mit Staatsaufgaben aus grund- und menschenrechtlicher Sicht und stellt die These auf, dass es als erste und grundsätzlichste Staatsaufgabe in einer liberalen und sozialstaatlichen Demokratie anzusehen ist, die Verwirklichung der Menschenwürde in ihrer Einbettung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Es stellt sich die Frage, ob hierzu nicht auch die Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte notwendig wäre.
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