Abschaffung der Milizübungen und Aufbau einer „Freiwilligenmiliz“ – ein Verfassungsbruch? VON FRIEDRICH KLOCKER

Der aktuelle Einsatz der Miliz im Rahmen der Covid-Pandemie verdeutlicht, wie FRIEDRICH KLOCKER aufzeigt, die strukturellen Defizite und Probleme des Bundesheeres, die sich aus der Tatsache der Abschaffung der regelmäßigen Milizübungen ergeben …

Einleitung

Der Feind von außen hat weitgehend ausgedient, die Folge: Das österreichische Bundesheer sichert im Rahmen eines Assistenzeinsatzes nunmehr seit fast einem Jahrzehnt die Grenze gegen illegale Migration, bewacht Einrichtungen wie Botschaften, wird aktuell in Zeiten der Corona-Krise in Postverteilzentren eingesetzt und übernimmt wesentliche Aufgaben bei den Massentestungen, wird also für Einsätze herangezogen, die mit dem Begriff „Landesverteidigung“ im eigentlichen Sinn nur bedingt in direkter Korrelation stehen. Eines zeigt sich aber in dieser Situation mit erschreckender Deutlichkeit: das Bundesheer ist materiell, vor allem aber personell derart ausgedünnt, dass es einer Reihe von Maßnahmen bedarf, die erforderliche Personalstärke für Einsätze anzuheben, um überhaupt derartige Aufgaben wahrnehmen zu können.

Zur Erinnerung: nachdem in den 1960er-Jahren das österreichische Bundesheer unter Führung von ÖVP-Verteidigungsministern derart abgewirtschaftet wurde, dass selbst die konservative Tageszeitung Die Presse abschätzig von einer Operettenarmee sprach, die ihre zentrale Aufgabe, nämlich die militärische Landesverteidigung, kaum mehr wahrnehmen konnte. Verbunden mit diesem Zustand war ein dramatischer Glaubwürdigkeitsverlust der Landesverteidigung in der eigenen Bevölkerung, der sich klar und deutlich in einer erschreckend niedrigen Zustimmung zum Bundesheer ausdrückte.

Milizsystem und Raumverteidigung

Es scheint unbestritten, dass die Reformen unter Bundeskanzler Kreisky, dem die militärische Landesverteidigung wichtig war, wie auch der seinerzeit hochgeachtete General Bach in einer bemerkenswerten Denkschrift aus dem Jahre 1973 zum Ausdruck brachte, mit der Umwandlung eines stehenden Heeres auf ein Milizsystem, verbunden mit einem neuen Konzept der Landesverteidigung, genannt Raumverteidigung, das Bundesheer aus dieser tiefen Sinn- und Vertrauenskrise führten. Die Zustimmungsraten zur Landesverteidigung stiegen auf noch nie dagewesene Werte – über 80 % der österreichischen Bevölkerung konnten sich mit dieser Form der militärischen Landesverteidigung identifizieren und unterstützten dieses Konzept, zu dessen „Vätern“ auch General Spannocchi, der in diesem Zusammenhang neben vielen anderen zu nennen ist, gehörte.

Zu den herausragenden Grundlagen dieser sicherheitspolitischen Konzeption gehört zweifellos auch der Landesverteidigungsplan, in Kraft getreten unter Bundeskanzler Sinowatz, der nicht nur die aktive Neutralitätspolitik Österreichs auf eine sehr breite Basis stellte, indem die militärische Komponente der Landesverteidigung gleichrangig durch die wirtschaftliche, die zivile und die geistige Landesverteidigung ergänzt wurde. Im Blick auf diesen Landesverteidigungsplan müssen wir, hinsichtlich seiner Erarbeitung, aufseiten der SPÖ beispielsweise Karl Blecha und Walter Mondl als wesentliche Akteure und aufseiten der ÖVP beispielsweise Professor Felix Ermacora und Dr. Heinrich Neisser erwähnen.

Der ursprünglich angepeilte personelle Rahmen des österreichischen Bundesheeres – bestehend aus einer „Bereitschaftstruppe“ auf der einen und der Miliz auf der anderen Seite, sollte rund 300.000 Mann betragen. Dieser Personalstand wurde nie erreicht, er wurde dann im Einklang mit den politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa nach und nach reduziert und beträgt aktuell gerade einmal 14.000 Berufssoldat*innen und rund 25.000 Soldat*innen der Miliz. Dazu kommen etwa 8.000 Zivilbedienstete (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesheer).

Das Milizsystem wurde über eine lange Zeit vor allem von Teilen des Berufskaders abgelehnt – teilweise sogar heftig bekämpft. Es kann daher als markante politische Leistung angesehen werden, dass auf Initiative des Milizverbandes Österreich (MVÖ) der damalige ÖVP-Verteidigungsminister Lichal die Verankerung der Miliz als Soldat*innenstand und als Wehrform im Wehrgesetz, und zwar im Verfassungsrang (siehe: 341- Bundesverfassungsgesetz: Bundesverfassungsgesetz vom 23. Juni 1988, mit dem das Bundesverfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird; 4. Art. 79 Abs. 1), herbeiführte. Grundlagenarbeit, aber auch nachhaltiges Werben in der Öffentlichkeit für diesen Reformschritt kommt, wie erwähnt, zweifellos dem Milizverband Österreich (MVÖ) unter Federführung seines Präsidenten Manfred Grubauer zu, der sich mit großem Einsatz bemühte, diese gesetzliche Regelung herbeizuführen, um auf diese Weise das Milizsystem abzusichern und zu stärken.

Eine ganz wesentliche Rolle nahm der MVÖ ebenso bei weiteren substanziellen gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Berufs- und Milizsoldat*innen ein. Beispielsweise durch Initiativen des MVÖ, die, um ein Beispiel für viele andere zu nennen, die sozial- und zivilrechtliche Absicherung von Milizsoldat*innen bei Übungen und bei Einsätzen und danach sicherstellte.

Miliz im Wehrgesetz und Verfassung

Eine auch nach außen sichtbare Aufwertung der Miliz war sicherlich die gemeinsame Ausmusterung der aktiven Berufsoffiziere und der Milizoffiziere des gleichen Jahrgangs – erstmals im Jahre 1978, Jahrgang „Flitsch Tolmein“ – im Rahme einer Feier in der Militärakademie in Wr. Neustadt, die vor allem auch die Bedeutung der Miliz für die Landesverteidigung unterstreichen sollte.

Es steht wohl außer Zweifel, dass schon aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, das österreichische Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. Präzise legt daher der § 1, Abs.(4) des Wehrgesetzes fest: „Dem Milizstand gehören Wehrpflichtige außerhalb des Präsenzstandes an, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind (Wehrpflichtige des Reservestandes).“ Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen lässt sich zweifellos die Verpflichtung zu Milizübungen für das Funktionieren des Milizsystems und die militärische Landesverteidigung an sich ableiten, wobei aus dem § 28 WG klar und deutlich hervorgeht, dass das Element der Freiwilligkeit lediglich als systemische Ergänzung, keinesfalls als das tragende Prinzip der Miliz anzusehen ist. Dieses Faktum geht auch aus den Erläuterungen zum Wehrrechtsänderungsgesetz 1988 klar und unmissverständlich hervor, bilden doch die regelmäßigen Milizübungen den systemimmanenten Bestandteil des Milizsystems.

Das Aussetzen der Milizübungen

Eine Zäsur in dieser Hinsicht, manche sprechen sogar von einem Anschlag auf das verfassungsrechtlich abgesicherte Milizprinzip, stellt zweifellos die Aussetzung der „Milizübungen“ durch den ÖVP-Verteidigungsminister Platter dar. Anstelle der verpflichtenden, regelmäßigen Milizübungen tritt grundsätzlich das Prinzip der Freiwilligkeit. Eine konkrete Auswirkung dieser Entscheidung von Minister Platter konnte die breite Öffentlichkeit jüngst wahrnehmen, als Teile des Bundesheeres im Rahmen der Bemühungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie mobilisiert werden mussten, weil nicht genügend zivile Kräfte zur Verfügung standen.

Erstmals in der 2. Republik wurde dabei einerseits auf das Instrument der „außerordentlichen Übungen“ (Anmerkung: diese spezielle Form der Aufbietung von Soldat*innen wurde im Gefolge es Einmarsches der Sowjets in der Tschechoslowakei gesetzlich verankert, um umfangreich militärische Kräfte aufbieten zu können, ohne eine Mobilmachung mit den problematischen außenpolitischen Konsequenzen ausrufen und in Kauf nehmen zu müssen) zurückgegriffen, andererseits wurden auch 3000 Milizsoldat*innen ab Mai 2020 einberufen.

Diese Einberufung von Miliz-Jägerkompanien zeigte augenscheinlich das Dilemma, das die Aussetzung der verpflichtenden Milizübungen mit sich brachte. Mit großem Aufwand musste ein Großteil dieser Soldat*innen, die aufgrund fehlender Praxis, bedingt durch das Aussetzen der verpflichtenden Milizübungen, durch rasch aufzustellende Schulungen auf die kommenden Aufgaben vorbereitet werden, was zu deutlichen Verzögerungen, aber auch zu nicht unbeträchtlichen Frustrationen und Unmut bei den betroffenen Milizsoldat*innen führte.

Ein weiteres Manko, das sich rasch auftat, bestand und besteht zweifellos darin, dass die früher organisch gewachsenen Milizeinheiten nur rudimentär und unregelmäßig mit Informationen über ihren Truppenkörper, über aktuelle Entwicklungen, über mögliche Einsätze und Ereignisse versorgt wurden. Für viele Milizsoldat*innen, die fest im Berufs- und Familienleben stehen, führte folglich die in Rede stehende Einberufung daher zu nicht übersehbaren Unsicherheiten, da und dort zu klarer Ablehnung. Gerade die oftmals mangelnde Kommunikation zwischen dem Bundesheer und seinen Milizsoldat*innen, die zumeist keinerlei Informationen darüber besaßen, ob nun konkret eine Einberufung bevorstand oder nicht, brachte für jene Milizsoldat*innen, die in wichtigen, leitenden und zentralen beruflichen Verwendungen stehen, sehr schwierige Situationen mit sich. Dieses Vorgehen des Bundesheeres war völlig unbefriedigend und ist eine Folge, die sich aus der Aussetzung der Milizübungen ergibt.

Die Interdependenz von Miliz und Gesellschaft

Viele Milizsoldat*innen beklagen sich, dass die Kommunikation zwischen Bundesheer und ihrer Milizeinheit, bis zur Entscheidung von Minister Platter zur Aussetzung der Milizübungen, völlig anders, weil sehr befriedigend ausgesehen hat. Bis zum Abwürgen dieser lebendigen, von breiten Teilen der Bevölkerung getragenen Miliz und dem Ersatz durch eine „Freiwilligenmiliz“, gab es – vor allem initiiert und gefördert vom seinerzeitigen Büro für Wehrpolitik und dem Arbeitsstab Miliz, (z. B.: Generalmajor Dr. Semlitsch, Brig. Dr. Schneider, Brig. Vogel oder auch Brig. Danzmayer, der im Kabinett des ehemaligen Vizekanzlers Riegler tätig war, um nur einige herausragende Persönlichkeiten in diesem Kontext zu nennen) – eine ganze Reihe von Publikationen in den einzelnen Truppenkörpern, die die beorderten Milizsoldat*innen über all das am Laufenden hielten, was in der Landesverteidigung im Allgemeinen und in der eigenen Einheit im Besonderen geschah.

Gleichsam als Leuchtturmprojekt in diesem Zusammenhang darf auf die Publikation Miliz Impuls verwiesen werden, die in Abstimmung zwischen dem „Milizverband“, dem Arbeitsstab Miliz und dem Büro für Wehrpolitik regelmäßig an alle beorderten Milizsoldat*innen erging. Mit der Abschaffung der Milizübungen und der Umstellung auf eine „Freiwilligenmiliz“ wurde auch dieses Instrument einer lebendigen Miliz weitgehend beseitigt. Daher darf nicht wundern, wenn – wie vorhin erwähnt – ein großes Informationsdefizit bei jenen Milizsoldat*innen bestand, die gegebenenfalls der angekündigten Einberufung Folge zu leisten hatten.

Diese Interaktion zwischen Bundesheer und Miliz ging über den formalen Informationscharakter weit hinaus, sie stärkte den Zusammenhalt, sie förderte die Identifikation und nicht zuletzt die Leistungsfähigkeit der Miliz insgesamt. Gerade in Zeiten, in denen die digitale Kommunikation zum alltäglichen Standard gehört, erhebt sich die Frage, was der Grund sein mag, weshalb es die Verantwortlichen im Bundesheer bislang verabsäumen, auf diese Weise die (interaktive) Kommunikation sowie die permanente Informationsweitergabe an die beorderten Milizsoldat*innen aufrecht zu erhalten. Die Aufrechterhaltung dieser sinnvollen Praxis hätte gerade in Zeiten, in denen das rasche Aufbieten militärischer Kräfte notwendig ist, geholfen, die notwendige Vorbereitungsphase zur Aufbietung der Miliz so kurz und effizient wie möglich, zu halten. All dies ist beim „Corona-Einsatz“ als deutliches Manko zu Tage getreten.

Es war nicht zuletzt der Milizverband Österreich unter seinem Präsidenten Grubauer, der sich vehement für die Einbindung der Milizsoldat*innen in die Milizarbeit des Verteidigungsministeriums einsetzte, nicht nur, um die Belange der militärischen Landesverteidigung insgesamt, sondern vor allem um die Integration des Heeres in die Gesellschaft im Konkreten voranzutreiben (siehe auch: Peter Pirkers 30 Jahre Milizverband – Beiträge zu einem Kulturwandel in der Landesverteidigung im Trauner Verlag, 2011). Zu den Forderungen des Milizverbandes Österreich im Rahmen des von diesem propagierten „Linzer Modells“ gehörte unter anderem daher folgerichtig:

  • Einbindung der Gruppenkommandant*innen in die Milizarbeit als Träger*innen und Vermittler*innen des Milizgedankens und der permanenten Verbindung mit den betreffenden Milizeinheiten,
  • die konstitutive Mitwirkung von zivilen Behörden und Institutionen bei der Milizarbeit, und
  • die Ermöglichung des Aufbaus einer Kommunikationsstruktur auf Gruppen-, Zugs-, Kompanie-, Bataillons- und Regimentsebene, um eine ständige, lebendige Verbindung zwischen den Kommandanten und ihren Milizsoldat*innen sicher zu stellen.

Noch einmal: Die grundsätzliche Frage, die einer Klärung bedarf, wäre aber, ob die Aussetzung der „Milizübungen“ im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen steht oder ob diese politische Entscheidung nicht einen Verfassungsbruch darstellt. Sicher scheint, dass diese Entscheidung letztlich allen langjährigen Bemühungen zum Ausbau und zur Stärkung des Milizprinzips entgegenläuft, also eine Schwächung der militärischen Landesverteidigung insgesamt bedeutet. Ist die „Freiwilligenmiliz“, die sich aus der Entscheidung der Abschaffung der Milizübungen ergibt, tatsächlich jene Wehrform, die das Wehrgesetz normiert, in dem das Milizprinzip als Personenstand und als Wehrsystem klar festgelegt ist und in den dazugehörigen Erläuterungen ausgeführt wird? Eine inhaltliche Betrachtung wird wohl den Schluss zulassen, dass die politischen Entscheidungsträger in diesem Kontext eher dem Prinzip huldigen: „Wo kein Kläger, da kein Richter“?

In den schon erwähnten Erläuterungen zur Änderung des Wehrgesetzes 1978 heißt es folglich:

„Im Wehrgesetz 1978 sollen insbesondere die organisatorische Grundstruktur dieses Milizsystems verankert und mit dem neuen „Milizstand“ ein Rechtsstatus für Wehrpflichtige außerhalb des Präsenzstandes geschaffen werden, der den besonderen Bedürfnissen dieses Milizsystems Rechnung trägt. Da sich das Milizsystem nicht in organisatorischen Kriterien erschöpft, sondern eine Gesinnung voraussetzt, die Landesverteidigung als eine Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen, bedarf es zur Bewältigung dieser Aufgabe einer entsprechenden Leistungsbereitschaft des einzelnen.“

Auch, wenn im Zusammenhang mit dem Milizprinzip von der Möglichkeit der Freiwilligkeit von Leistungen gesprochen wird, bedeutet das keinesfalls, dass das Milizsystem überwiegend – oder gar ausschließlich – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit der Soldat*innen des Milizstandes zu beruhen habe.

Milizsystem versus Freiwilligenmiliz

Ganz im Gegenteil: Eine ausschließliche Freiwilligenmiliz haben die Gesetzgeber*innen mit den vorhin zitierten Novellen keinesfalls intendiert. Es ist wohl unbestritten, dass mit dieser „Freiwilligenmiliz“ eine substanzielle Schwächung der militärischen Landesverteidigung insgesamt einhergeht – in qualitativer Hinsicht ebenso wie auch in quantitativer. Dieses strukturelle Defizit hat sich deutlich beim Einsatz von Milizsoldat*innen im Kampf gegen die ab Frühjahr 2020 erfolgte Ausbreitung des Coronavirus („COVID-19-Pandemie in Österreich“) unter Beweis gestellt.

Für die Indienststellung ab Mai 2020 erfolgte die Einberufung von 3000 Personen, das sind rund zehn Prozent aller Milizsoldat*innen. Einberufen wurden nur Jägerkompanien (zu je rund 200 Personen) und keine ganzen Bataillone. Der Einsatzpräsenzdienst für jene, die damit länger als geplant beim Bundesheer bleiben mussten, wurde schließlich am 31. Juli 2020 beendet. Tatsächlich mobilisiert wurden nur 1.400 Dienstpflichtige, welche zur Grenzsicherung, zu Objektschutzaufgaben wie Botschaftsbewachung, zur Unterstützung beim Schutz kritischer Infrastruktur, als Ergänzung bei den Landespolizeidirektionen und für gesundheitsbehördliche Aufgaben an den Grenzübergängen eingesetzt waren. 600 Soldat*innen wurden bereits Anfang Juni 2020 entlassen, Ende Juli 2020 folgten die letzten 800 (siehe: Aussendung des BMLV).Neben der Mobilisierung der Miliz wurde der außerordentliche Präsenzdienst angeordnet.

Es steht außer Zweifel, dass die eingesetzten Soldat*innen, egal, ob sie dem Präsenz-, dem Miliz- oder dem Berufsstand angehörten, hervorragende Leistungen erbrachten und substanziell mithalfen, die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern. Das spricht für die nach wie vor hohe Professionalität des Bundesheeres und ebenso für die Flexibilität, die Improvisationsfähigkeit und das Engagement aller Beteiligten. Das lässt hoffen. Und könnte die Chance eröffnen, beispielsweise eine „Neuauflage“ jener konstruktiven Modelle der Zusammenarbeit des Bundesheeres im Allgemeinen und der Miliz im Speziellen mit Wirtschaft und Arbeitnehmer*innen voranzutreiben. Es sei in diesem Zusammenhang etwa an die zahlreichen Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Miliz(-Einheiten) erinnert, die es sehr erfolgreich in der Vergangenheit gab, die nicht nur für die Integration von Bundesheer und Gesellschaft standen, sondern auch – wie im Buch 30 Jahre Milizverband Österreich, Beiträge zu einem Kulturwandel in der Landesverteidigung ausführlich dargestellt wird – die Effizienz der Landesverteidigung insgesamt zu steigern im Stande waren. Wenn in der aktuellen Situation Verteidigungsministerin Tanner dieses Thema anspricht, so kann sie sich auf Modelle stützen, die seinerzeit, also vor Abschaffung der Milizübungen vor allem mit Hilfe des Milizverbandes Österreich schon längst bestanden haben.

FRIEDRICH KLOCKER war fast 20 Jahre Sekretär des Bundesparteivorstandes der SPÖ, Büroleiter mehrerer Parteivorsitzender und BGF, Milizsprecher und Wehrexperte der SPÖ, Vizepräsident des Milizverbandes Österreich, sowie Generalsekretär der Kreisky Kommission für Beschäftigungsfragen in Europa, Kreisky Kommission. Nach dem Ausscheiden aus der SPÖ Parteizentrale war er in verschiedenen leitenden Funktionen in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft tätig.