Frauen in Gewerkschaften: Hürden und Herausforderungen VON ALEXANDRA WEISS

In ihrem Beitrag geht ALEXANDRA WEISS dem schwierigen Verhältnis von Frauen und Gewerkschaften nach. Dabei beschäftigt sie sich mit historischen, theoretischen und strukturellen Aspekten des Ausschlusses von Frauen und Fraueninteressen aus der Gewerkschaftsbewegung. Es geht ihr aber auch darum, wie feministische Politik emanzipatorische Interessenpolitik inspirieren kann.

1. Einleitung

Als ich vor ein paar Monaten zugesagt habe, meinen Artikel über Frauen in Gewerkschaften aus dem Jahr 2006 (damals erschienen in IG Kultur) zu überarbeiten, habe ich nicht damit gerechnet, dass seit Ende der 2000er-Jahre in Österreich keine Forschung mehr zum Thema erfolgte. Freilich, die akademische Geschlechterforschung hat sich in eine andere Richtung entwickelt, soziale Ungleichheit, (Erwerbs-)Arbeit oder Kapitalismusanalyse waren aber auch damals schon eher randständige Forschungsbereiche. Als Wissenschafterin und Autorin, als politisch handelnde Person und nicht zuletzt als Frau, die seit ihrem 17. Lebensjahr gewerkschaftlich organisiert ist, halte ich die Auseinandersetzung mit und die Kritik an der Gewerkschaftsbewegung aus einer feministischen Perspektive für wichtig. Es handelt sich also um eine freundschaftliche Kritik. Denn die Ausschlüsse, seien sie sexistischer oder rassistischer Art, schwächen uns und die Privilegierung von Männern (und Inländer*innen) spaltet uns. Im Folgenden werden ein paar Aspekte davon thematisiert.

2. Geschichte und Theorie der Bewegung

Das Verhältnis von Gewerkschaften zu Frauen und Frauen(erwerbs)arbeit ist zumindest als ambivalent zu bezeichnen. Ausschlaggebend dafür sind historische Prägungen, die in die Zeit der Entstehung der Arbeiter*innen- und Gewerkschaftsbewegung im 19. Jahrhundert zurückreichen. Politische Theorie und Praxis sparten die Rolle von Frauen und Frauenarbeit weitgehend aus. Aber: Was sind die Ursachen für die Nicht-Erfassung weitreichender gesellschaftlicher Widersprüche? Wie konnte übersehen werden, dass sich ein grundlegender Widerspruch nicht (nur) im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital widerspiegelt, sondern vielmehr im Verhältnis von Lohnarbeit, Kapital und nicht-entlohnter Arbeit?

Ein wesentlicher Grund liegt in den theoretischen Grundlagen, in denen Frauenarbeit kaum Beachtung fand: weder als bezahlte und noch weniger als unbezahlte Arbeit. Erst die feministische Revision der „sozialen Frage“ in den 1970er-Jahren führte zu der Erkenntnis, dass die kapitalistische Produktionsweise die von Frauen getragene Haushaltsökonomie braucht, da sie die Reproduktion der Arbeitskraft im Rahmen der Marktlogik nicht oder nur begrenzt gewährleisten kann. Der Bereich der materiellen Reproduktion wird aber (nicht nur) in der marxistischen Theorie hintangestellt und so ein großer Teil der Frauenarbeit nicht in ökonomischen Kategorien analysiert. Die Reduktion der Theorie auf die Bereiche der Lohnarbeit und der Produktion wiederholt die Trennung der öffentlichen und der privaten Sphäre – ganz im Sinne der bürgerlich-liberalen Theorie – und verstellt damit nicht nur den Blick auf die Konstituierung herrschaftlicher Geschlechterverhältnisse, sondern auch auf die spezifische Funktionsweise kapitalistischer Produktion. Man könnte sagen: Die bürgerliche Geschlechterideologie hat die männlichen Eliten der Arbeiter*innen- und Gewerkschaftsbewegung blind gemacht für die Bedeutung der Arbeit der Frauen. Zu verführerisch war die Idee selbst als „Herr im Haus“ agieren zu können und so eine dem bürgerlichen Familienoberhaupt zumindest ähnliche Position beanspruchen zu können (vgl. Weiss 2012).

Ein weiteres Problem in Bezug auf die Nicht-Erfassung von Frauenarbeit ist an den Kategorien festzumachen, in denen gedacht, geforscht und mit denen Politik gemacht wird: Mit Begriffen wie Produktion, Klasse oder Schicht allein können Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen nicht zur Gänze erfasst werden. Weibliche Lebenszusammenhänge mit ihrer besonderen Verknüpfung von produktiven und reproduktiven Bereichen liegen quer zu diesen Kategorien. Fraueninteressen manifestieren sich immer auch an der Schnittstelle von Öffentlichkeit und Privatheit und machen nicht nur die Verschränktheit der getrennten Sphären, sondern auch die Herrschaftlichkeit der Trennung deutlich (Weiss 2012). Wie Regina-Becker-Schmidt sagte: Was mit Macht getrennt wird, gehört gesellschaftlich zusammen (Becker-Schmidt 2001). Oder: keine Erwerbsarbeit ohne Hausarbeit.

So kann auch verstanden werden, dass die Forderungen der Frauen – sei es die Beteiligung der Männer an der Hausarbeit oder die Vergesellschaftung von Reproduktionsarbeit nicht privater, sondern sozial- und arbeitsmarktpolitischer Natur sind. Doch lange Zeit – bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts – prägten auch gesellschaftliche Diskurse über die schädlichen Auswirkungen der Frauenerwerbsarbeit auf Familien, die Situation von Kindern und generell die gesellschaftliche Entwicklung die Auseinandersetzung auch in der österreichischen Gewerkschaftsbewegung. Der Lebenssinn von Frauen soll in der Familie liegen, darin herrschte weitgehende Einigkeit über die Grenzen aller politischen Lager hinweg (vgl. Weiss 2020).

Die „Arbeit gegen Lohn“ von Frauen wurde immer wieder unter den Aspekten von Schicklichkeit und Moralität diskutiert.[1] Die öffentlich sichtbare Frau – wie die Arbeiterin in der Fabrik, aber auch die politische Frau – wird problematisiert, denn sie ist offensichtlich am falschen Ort. Sie wird deshalb aber auch sexualisiert, denn im öffentlichen Raum bewegt sich nur die Prostituierte, nicht die „anständige Frau“. Was der Familiensoziologe Wilhelm Riehl Mitte des 19. Jahrhunderts zur Rolle der Frauen festhielt, gilt also weit über seine Zeit hinaus, auch wenn es selten so offen formuliert wurde: „[Die Frau] soll wirken für das öffentliche Leben, aber man soll ihrer dabei nicht ansichtig werden, denn sie soll zu hause bleiben“. Das bürgerliche Frauen- und Familienbild legt die gesellschaftlichen Pflichten der Frauen fest und macht gleichzeitig deutlich, dass aus diesen Pflichten keine Rechte als Staatsbürgerin abgeleitet werden können.

Das Frauen- und Familienbild der Arbeiter*innenbewegung unterschied sich dramatisch wenig von der bürgerlichen Variante. Vor dem Hintergrund eines proletarischen Patriarchalismus wurde die Arbeiterin an sich und nicht ihr geringer Lohn oder ihre extreme Ausbeutung als Problem betrachtet. Ziel war die Verwirklichung eines bürgerlichen Familienmodells, das letztlich mit dem Sozialstaat für einen großen Teil der Arbeiter*innenschaft auch verwirklicht wurde. Gleichzeitig wurde damit die hierarchische Geschlechterordnung der bürgerlichen Gesellschaft auch in der Sozial- und Arbeitspolitik zementiert.

3. Der ÖGB als Männerbund

Eine Organisation muss Frauen nicht per Statut ausschließen, um als Männerbund zu gelten. Eva Kreisky hat uns die Grundlagen dafür geben, um über das „Männerbündische als Standardform in Politik und Staat“ nachzudenken (vgl. u. a. Kreisky 1994). Das hat sowohl personelle als auch inhaltliche Konsequenzen. Auf der Ebene des Personals von Staat und Politik geht es nicht nur um den über Jahrzehnte anhaltenden Frauenausschluss, sondern auch darum, wie Männlichkeit in das Politische eingelassen ist und als „natürliche“ Form des Politischen gilt. Auf einer inhaltlichen Ebene bedeutet dies, dass die Interessen von Männern als allgemeine Interessen gelten, die von Frauen aber besondere, davon abweichende Interessen. Die Norm sind also Männer. Politik richtet sich dann nach männlichen Bedürfnissen und Lebenserfahrungen aus.

Das gilt auch für den ÖGB, die Norm war der (inländische) Mann, der einen Familienlohn verdienen soll. Dennoch wurde schon 1945 statutarisch festgelegt, dass Frauen im ÖGB organisiert werden sollen (was von den Gewerkschaften 50 Jahre früher immerhin noch abgelehnt wurde). Bis 1957 wurden in allen Bundesländern Frauenabteilungen eingerichtet und bis 1959 bestanden in mehr als der Hälfte der Fachgewerkschaften Frauenabteilungen. Frauenpolitik blieb in der zentralistisch-hierarchische Organisationsstruktur des ÖGB allerdings einer männlichen Kontrolle unterstellt und war gewissermaßen in der Frauenabteilung „eingeschlossen“ oder „abgestellt“. Der Bundesvorstand des ÖGB – das oberste Leitungsorgan – war bis 1979 ein ausschließlich männlich besetztes Gremium. Den ÖGB-Frauen gelang es dann eine Statutenänderung durchzusetzen und den Ausschluss von Frauen aus den höchsten Gremien des ÖGB zu durchbrechen. Von da an war eine Vertreterin der Frauen gleichzeitig Vizepräsidentin, allerdings wurde gleichzeitig die Zahl der Vize-Präsidenten von drei auf sechs erhöht. Offenbar sollte kein Mann wegen einer Frau sein Amt verlieren (Neyer 1995; Weiss 2012). Die Zahl der Frauen im Bundesvorstand nahm sukzessive zu: 2003 waren 19 % der Mitglieder Frauen (11 von 58). Heute beträgt der Frauenanteil im Bundesvorstand 39,4 % (41 von 104). Auch den Anteil der Frauen unter den ÖGB-Mitgliedern stieg. Waren es 1970 noch 27,5 %, so waren es 1980 schon 30 % und 2023 37,5 %. Eine Präsidentin gibt es in der 80-jährigen Geschichte des ÖGB aber nach wie vor nicht (vgl. https://www.oegb.at/).

Die Unterrepräsentation von Frauen machten die ÖGB-Frauen seit den 1980er-Jahren regelmäßig zum Thema. Auf dem ÖGB-Frauenkongress im Oktober 2006 – etwa 20 Jahre nachdem Frauenquoten in politischen Parteien, konkret in der SPÖ etabliert wurden – forderten sie eine Frauenquote von 33 % in den Spitzengremien – diese wurde auf dem ÖGB-Bundeskongress 2007 dann auch beschlossen. Das und die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung haben zu einem höheren Frauenanteil geführt (Weiss 2012). Allerdings kann man angesichts dieser Zahlen nach wie vor die Frage stellen, warum sich doch deutlich weniger Frauen im ÖGB organisieren und weniger Frauen als Männer in wichtige Funktionen kommen. Das wirft Fragen nach der Organisationskultur und einer nach wie vor dominanten Ausrichtung der Politik an Männerinteressen auf.

4. Das Erbe eines strukturellen und inhaltlichen Maskulinismus

Gewerkschaftliche Politik ging über Jahrzehnte von den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen männlicher Arbeitnehmer aus und das beinhaltet eine bestimmte Grundannahme über Lebens-, Arbeits- und Familienverhältnisse von Frauen und Männern. Verbunden war damit eine geschlechtshierarchische Rollen- und Arbeitsteilung und eine weitgehende Reduktion von Fraueninteressen auf Schutzbestimmungen und familienpolitische Anliegen. Aufrufe oder eine Kampagne für eine gleichberechtigte Übernahme von Care-Arbeit durch Männer sucht man – neben der zweifelsohne ebenso zentralen Forderung nach einem Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung und Pflege – vergeblich. So bleibt ein nicht unwesentlicher Teil der patriarchalen Dividende unangetastet und das Abdrängen von Frauen in Teilzeitarbeit setzt sich fort.

Die Spaltung von Öffentlichkeit und Privatheit ist ein generelles Merkmal von Politikstrukturen und sie ist das Resultat von Machtverhältnissen, die mit einer hierarchischen Geschlechterordnung einhergehen und in Organisationen wie dem ÖGB nachvollzogen werden. Die Folge ist, dass die Definition dessen, was überhaupt als politisches Interesse gelten kann, an dieser Spaltung orientiert ist und gerade die Bedürfnisse und Interessen von Frauen als nicht politisch und deshalb nicht verhandelbar betrachtet werden. Erst als sich ein neoliberaler Kapitalismus daran machte, Sozialstaatlichkeit grundsätzlich in Frage zu stellen, entstanden Ansätze eines Bewusstseins für die zentrale Rolle von Reproduktions- oder Care-Arbeit.

Indem die Situation von Frauen nicht bedacht oder als „besonders“ definiert und an eine (weniger bedeutsame) Frauenabteilung delegiert wird, wird das Männliche totalisiert, wie Eva Kreisky (1994) schrieb. Wo eigentlich nur Männer bzw. männliche Interessen und Erfahrungen gemeint sind, wird von allgemeinen Interessen und Erfahrungen gesprochen. Die Marginalisierung von Frauen wird hier ebenso verschleiert wie die Totalisierung der Männlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist auch das geringe und verspätete Engagement des ÖGB in Hinblick auf atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse nicht verwunderlich, sind diese doch überwiegend Frauen-Arbeitsplätze – in dieser Logik also Arbeitsplätze von „Zuverdienerinnen“ (Weiss 2012).

5. Ausblick mit einem Rückblick auf die Anfänge feministischer Politik und Theorie

Seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, dass die Zukunftsperspektive von Gewerkschaften davon abhängen wird, ob sie in der Lage sind Geschlechterpolitik zum Thema zu machen und wie sie auf die Strukturveränderungen des Arbeitsmarkts – Stichwort Prekarisierung – reagiert, die auch eine starke geschlechterpolitische Komponente hat. Denn es verschwindet nicht nur der „Ernährer-Ehemann“, als vermeintliche soziale Sicherung für Frauen, auch das männliche Normalarbeitsverhältnis als Existenzsicherung für Männer wird brüchig (Weiss 2012).

Die Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse und -verträge ist Mittel der Spaltung von Beschäftigten geworden, die u. a. mit einem verstärkten Druck auf so genannte Normalarbeitsverhältnisse einhergeht und die sich gegen die üblichen Formen der gewerkschaftlichen Organisierung sperren. Es ist mehr als „nur“ die Verunsicherung von Arbeits- und Lebensverhältnissen, die damit einhergeht, es ist eine Form der Disziplinierung der Beschäftigten.

Die Auseinandersetzung mit Prekarisierung erfordert aber auch, dass Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen verstärkt in den Blick genommen werden. Dies nicht zuletzt deshalb, da sie Atypisierung und Prekarität schon länger kennen, als die Diskussion darum öffentlich geführt wird. In diesem Sinn ist die Aneignung einer wichtigen These des Feminismus – „Das Private ist politisch“ – von zentraler Bedeutung auch für gewerkschaftliche Politik. Frigga Haug (1996) formuliert die Bedeutung dieses Satzes für die Frauenbewegung auf drei Ebenen:

  1. Was als Privatsphäre gilt, ist mit Herrschaft und ihrer Legitimation so verbunden, dass es Nährboden für die übrigen gesellschaftspolitischen Herrschaftsstrukturen ist.
  2. Die Abtrennung der Sphären (öffentliche und private) ist selber eine Art von Herrschaftsausübung, u. a. mit dem Resultat der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die auch Politik als „Männersache“ konstituierte.
  3. Herrschaft, deren Abschaffung als Gesellschaftsveränderung auf dem Programm steht, muss auch im persönlichen Erleben aufgespürt werden; nur so können ein engagierter Kampf geführt und Lebensbedingungen umgestaltet werden.

Alle Politik, die diese Grundannahmen nicht beachtet, setzt stillschweigend voraus, dass Männer als Politiker nur öffentliche Personen sind – unbeeinflusst von ihren persönlichen Interessen als Männer innerhalb einer hierarchischen Geschlechterordnung, deren Profiteure sie – im Öffentlichen und im Privaten – sind.

Traditionelle gewerkschaftliche Politik kann dies Problematik nicht einfangen, sie muss dafür die engen Grenzen der Interessenpolitik verlassen und sich „in alles“ einmischen, wie es die Tradition feministischer Politik ist. Die wichtigste Erkenntnis der Neuen Frauenbewegung war, wie Nancy Fraser (2009) festhielt, die Verwobenheit der Sphären von Politik, Ökonomie und Kultur in ihrer Auseinandersetzung mit dem androzentrischen, staatlich organisierten Kapitalismus der 1960er- und 1970er-Jahre aufzuzeigen und zu politisieren. Wie sich das Interagieren dieser Sphären seitdem verändert hat, zeigt feministische Kapitalismusanalyse und -kritik oder die Auseinandersetzungen um Care-Arbeit. Daraus ist immer noch viel zu lernen und hier liegen auch die Anknüpfungspunkte für eine emanzipatorische Politik der Gewerkschaften.

Literatur

Becker-Schmidt, Regina (2001): Was mit Macht getrennt wird, gehört gesellschaftlich zusammen. Zur Dialektik von Umverteilung und Anerkennung in Phänomenen sozialer Ungleichstellung, in: Knapp, Gudrun-Axeli/Wetterer, Angelika (Hg.): Soziale Verortung der Geschlechter. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik, Münster: Westfälisches Dampfboot, 91–132.

Blaschke, Sabine (2008): Frauen in Gewerkschaften. Zur Situation in Österreich und Deutschland aus organisationssoziologischer Perspektive, München/Merin: Rainer Hampp.

Fraser, Nancy (2009): Feminismus, Kapitalismus und die List der Geschichte, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 8/2009, 43–57.

Haug, Frigga (1996): Männergeschichte, Frauenbefreiung, Sozialismus. Zum Verhältnis von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung, in: Dies. (Hg.): Frauenpolitiken, Berlin/Hamburg: Argument, 155–175.

Kreisky, Eva (1994): Das ewig Männerbündische? Zur Standardform von Staat und Politik, in: Leggewie, Claus (Hg.): Wozu Politikwissenschaft. Über das Neue in der Politik, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 191–208.

Neyer, Gerda (1995): Frauen und Gewerkschaften, in: Bundesministerium für Frauenangelegenheiten/Bundeskanzleramt (Hg.): Bericht über die Situation der Frauen in Österreich. Frauenbericht 1995, Wien, 614–618.

Weiss, Alexandra (2004): Fraueninteressen und Gewerkschaftspolitik, in: Schreiber, Horst/Hoffmann, Rainer (Hg.): 60 Jahre ÖGB-Tirol: Geschichte – Perspektiven – Biographien, Wien: ÖGB Verlag, 261–282.

Weiss, Alexandra (2012): Regulation und Politisierung von Geschlechterverhältnissen im fordistischen und postfordistischen Kapitalismus, Münster: Westfälisches Dampfboot.

Weiss, Alexandra (2019): Aufbrüche – Widerstände – Herausforderungen. Frauen- und Geschlechterpolitik von den 1970er Jahren bis heute in Österreich, in: Weiss, Alexandra/Thurner, Erika (Hg.): Johanna Dohnal und die Frauenpolitik der Zweiten Republik, Wien: Promedia.

Weiss, Alexandra (2020): Sittlichkeit – Klasse – Geschlecht. Diskurse über Sexualität, Jugend und Moral in den Nachkriegsjahrzehnten, in: Dietrich-Daum, Elisabeth et al. (Hg.): Psychiatrisierte Kindheiten. Die Innsbrucker Kinderbeobachtungsstation von Maria Nowak-Vogl, Innsbruck/Wien: StudienVerlag, 295–376.

ALEXANDRA WEISS

lebt als Politikwissenschafterin in Innsbruck, weitere Informationen online unter: https://a-weiss.net/(letzter Zugriff: 10.06.2025).


[1] Bis in die 1960er-Jahre wird von kirchlicher und konservativer Seite heftig gegen die Frauenerwerbsarbeit polemisiert. Sie gilt als Ursache von „Jugendverwahrlosung“ aber auch die Auflösung der Familie generell wird befürchtet. Denn wenn Frauen nur noch aus Liebe und nicht aufgrund ökonomischer Abhängigkeit an einen Mann gebunden sind, wird Schlimmstes befürchtet.