I. Einleitung
Das Pogrom der Hamas vom 07. Oktober 2023, die vereitelten Anschlagspläne gegen Konzerte von Taylor Swift in Wien oder die Messerangriffe auf Kinder in Southport (England), die jüngsten Ereignisse zeigen, dass vor allem der Rechtsextremismus und der islamistische Extremismus zu den akutesten politischen Bedrohungen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung zählen. In Österreich finden im Oktober 2024 Nationalratswahlen statt, daher legen sowohl die Parteien als auch die Medien ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die Themen Extremismus und Terrorismus. Es ist sehr schwierig geworden, sich nicht damit auseinanderzusetzen.
Gleichzeitig wird Extremismus oft mit Radikalismus gleichgesetzt oder nicht weiter erläutert, als ob es sich um einen selbsterklärenden Begriff handelt. Ist es etwa selbstverständlich, wann eine Gruppe das Prädikat „extremistisch“ oder „radikal“ verdient? Natürlich nicht. Begriffe, die nicht spezifiziert werden, sind hinsichtlich des zu erwartenden Erkenntnisgewinns weder konstruktiv noch produktiv.
Zudem stößt man bei den Recherchen zu brauchbaren Definitionen unweigerlich auf das methodologische Problem, dass bei der Erklärung des Extremismus auf Merkmale zurückgegriffen wird, die bereits als „extremistisch“ oder „radikal“ bewertet werden. Das ist unlogisch. Warum? Das erklärt das „Hempel-Oppenheim-Schema“[1]:
„That which needs to be explained (explanandum) and that which contains the explanation (explanans) – either as a cause, antecedent event, or necessary condition.“[2]
Das hier zu erklärende Phänomen ist Extremismus (explanandum). Es bedarf daher einer Erklärung, die auf Merkmalen, Ursachen oder notwendigen Bedingungen also Kausalitäten (explanans) basiert und eine Differenzierung zu anderen Phänomenen erlaubt. Der vorliegende Beitrag versucht daher, eine Begründung des Extremismusbegriffs zu entwickeln, in der Explanandum nicht mit Explanans gleichgesetzt wird und die an der Realität überprüft werden kann.
II. Amtlich „extremistisch“
Ein sehr brauchbarer Hinweis zur Begriffsgeschichte findet sich im Artikel von Gero Neugebauer auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Darin wird erwähnt, dass der Extremismusbegriff als Handlungsbegründung für staatliche Institutionen wie dem Verfassungsschutz entwickelt wurde. Damit wurde der Radikalismus-Begriff entschärft, da radikale Gruppen nicht per se staats-, demokratie- oder friedensfeindlich sind.[3]
„Radikal“ ist auf das lateinische Wort „radix“ zurückzuführen und das bedeutet „Wurzel“. „Radikalismus“ strebt eine grundlegende Änderung an und konzentriert sich dabei auf die Wurzeln des zu betrachtenden Problems. Die Bewertung als „radikal“ zielt auf politische Haltungen und Einstellungen ab, die eine grundlegende Änderungen im politischen System anstreben:
„Regeln oder Werte werden kritisiert, ohne dabei die Demokratie grundsätzlich abschaffen zu wollen. Auch wenn radikale Ansichten und Forderungen oft übertrieben wirken, so haben sie doch einen Platz in einer vielfältigen Gesellschaft. Politische Einstellungen und Aktionen, die hingegen darauf abzielen, die Demokratie einzuschränken oder abzuschaffen und durch ein anderes System zu ersetzen, nennt man ,extremistisch‘. Im Alltag werden die beiden Begriffe manchmal gleichgesetzt.“[4]
Der Extremismus-Begriff hat seinen deutschsprachigen Ursprung also im amtlichen Gebrauch. Das österreichische Innenministerium definiert „Extremismus“ als Kategorie für
„[…] politische, ideologische oder religiöse Auffassungen und Bestrebungen, die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung oder Inkaufnahme von Gewalt bekämpfen.“[5]
Die praktische Handlungsstrategie von Extremist*innen ist der Terrorismus, dessen Ziel es ist, „möglichst öffentlichkeitswirksam Angst und Schrecken zu verbreiten“ (ebd.). Dazu gehören Straftaten (aufgelistet im Strafgesetzbuch), die geeignet sind,
„eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen oder die Bevölkerung, öffentliche Stellen oder internationale Organisationen einzuschüchtern.“ (ebd.)
Gewalt ist also kein notwendiges Merkmal von Extremismus, gehört aber zum Repertoire von Straftaten, die zur Umsetzung der strategischen und praktischen Ziele extremistischer Gruppen eingesetzt werden. Zunächst waren die Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit die primären Merkmale zur Identifikation von Extremismus. Eine Begriffsdefinition erfolgte mit der Erstausgabe des Standardwerkes Jahrbuch Extremismus und Demokratie (1989) durch die Gründungsherausgeber Uwe Backes und Eckhard Jesse. Dabei drehten sich die Überlegungen um die Kernfrage, wo die Grenzen zwischen „antidemokratisch“ und „demokratisch“ liegen. Was ist noch demokratisch und was schon extremistisch? Dies ist auch eine Folge der Zäsur von 1989 und des darauffolgenden Einflussverlusts ideologiegeleiteter Extremismen, konkret des Kommunismus oder des Nationalsozialismus. Deshalb bemühen sich „extremistische Kräfte“ seither um Abgrenzung zu diesen diskreditieren Vorstellungen. Seit den 1980er-Jahren sind laut Tom Thieme noch weitere Merkmale hinzuzufügen:
- die Einstellung zu Pluralismus
- die Heterogenität innerhalb des Denkrahmens und der Gruppen
- die Milieus und Herkunft der Idee und Vertreter*innen
- die Popularität vs. Radikalität von Parteien
- die Wandelbarkeit des Begriffs sowie der Gruppen und Vertreter*innen.
Außerdem sind die Erkenntnisse über Extremismus abhängig von Methoden, Analysen, Interpretationen, dem Wahrheitsgehalt von Aussagen und der Objektivität der Beobachter*innen. All diese Faktoren beeinflussen demnach die Erklärung des Extremismusbegriffs.[6] Seit 1989 gibt es keine ideologischen Gegenkonzepte mehr zu pluralistischen und gewaltenteiligen Demokratie. Das hat die Dynamiken extremistischer Ideen und Gruppen maßgeblich beeinflusst.
„In der Theorie ist Eckhard Jesse zuzustimmen, in der Praxis indes verhalten sich Extremismus und Demokratie eben nicht wie ‚Feuer und Wasser‘, die einander unversöhnlich begegneten.“[7]
Vielmehr handle es sich in der Praxis um „zwei Seiten derselben Medaille“ (ebd.).
III. Extremismus als Handlungsanweisung
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Extremismus-Begriff zur Beschreibung einer Praxis dient. Der Nutzen, also die Produktivität und Konstruktivität des Begriffs, besteht nicht in seiner Einordnung innerhalb einer Taxonomie politischer Strömungen, sondern vielmehr als Bewertung der Konsequenzen einer Weltanschauung und der praktischen Strategien ihrer Vertreter*innen. Wodurch seinerseits eine Handlungsanweisung für staatliche sowie internationale Institutionen und Organe erwächst, diesen Strömungen gegenüber alarmiert zu sein. Dabei sollen folgende Fragen an die Gruppe oder Vertreter*innen gestellt werden:
- Wie wird mit antidemokratischen Strömungen innerhalb der Gruppe bzw. des Milieus umgegangen?
- Wie stark ist der Einfluss dieser antidemokratischer Strömungen?
- Sind Bündnisse zwischen extremistischen Akteur*innen erwünscht oder unerwünscht?[8]
Nutzt diese Vorgehensweise der Praxis der streitbaren Demokratie? Tatsächlich kann die nachrichtendienstliche Überwachung herangezogen werden, um extremistische Absichten zu erkennen und daraus Konsequenzen zu ziehen. Auch für die politisch-soziologische Beschreibung von Gruppen kann das Merkmal „extremistisch“ eine brauchbare Kategorie darstellen, um Handlungsstrategien und Absichten von anderen, z. B. radikalen Gruppen abzugrenzen. Für wen ist der Begriff „Extremismus“ daher produktiv und konstruktiv? Vorwiegend für die demokratischen Organe, allen voran der judikativen und der exekutiven sowie für die Wissenschaft.
Extremismus beschreibt Phänomene in Form von Handlungen und Ideen, die von einzelnen Akteur*innen oder Gruppen gepflegt, verbreitet und umgesetzt werden. Er dient vor allem der Unterscheidung von Entitäten, die entweder eine Gefahr für Institutionen oder Menschen darstellen. Um einer pluralischsten Wertgemeinschaft in der Demokratie gerecht zu werden, muss zwischen Gruppen und Personen sorgsam unterschieden werden, die tatsächlich eine Gefahr darstellen und jenen, die vielleicht unbequeme oder unbeliebte Meinungen vertreten und dennoch ihr legitimes Anrecht auf Teilhabe an demokratischen Prozessen sowie am Diskurs verteidigen. Außerdem ist die Bewertung „extremistisch“ eine Momentaufnahme, da sich Gruppen verändern (Mäßigung) oder anpassen können (Popularität). Mitunter sind nur einzelne Personen als „extremistisch“ zu bewerten und nicht die ganze Gruppe (Einzelfälle?). Diese Eigenschaften entsprechen einem dynamischen Phänomen und keiner klar abgrenzbaren Kategorie. Daher ist es sinnvoll auf praxisorientierte Merkmale zu achten, nach denen sowohl Individuen sowie Gruppen handeln und entscheiden.
IV. Von den (Un-)Fähigkeiten
Zu diesen Merkmalen gehören allen voran die Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit sowie die Unfähigkeit einen nachhaltigen Umgang mit Gruppen zu pflegen, die nicht den bevorzugten Distinktionsmerkmalen entsprechen. Hierbei sind vor allem die sozialen Praktiken relevant und weniger die Taxonomie der politischen Standpunkte. Extremismus beschreibt einen Habitus.
Aufgrund der zeitgenössischen Verschiebung der politischen Handlungsspielräume auf massenmedialisierte Felder, in denen es zunehmend zu Cyber-Verbrechen kommt (Mobbing- und Verleumdungskampagnen, Gewaltandrohungen, Verbreitung von Fake News etc.), in Kombination mit bestehender physischer Gewalt- und Eskalationsbereitschaft von politischen und/oder religiösen Akteur*innen, sollten Ideologien darauf geprüft werden, ob sie auch in ihrer diskursiven Konsequenz zur gesellschaftlichen Polarisierung beitragen.[9]
Daher werden folgende (Un-)Fähigkeiten zur Diskussion gestellt, anhand derer die Klassifizierung einer Gruppe oder Bewegung als „extremistisch“ bewertet werden soll:
- Die (Un-)Fähigkeit, eine liberale Werte- und Meinungsvielfalt zu garantieren. Das betrifft das Verständnis von Gesellschaft, beispielsweise in Form von konkurrierenden Wir- und Sie-Gruppen bzw. unterkomplexen Freund-Feind-Vorstellungen. Diese Unfähigkeit kann sich außerdem in Gigantomanie ausdrücken, in Dogmatismus oder in der verweigerten Dialogbereitschaft.
- Die (Un-)Fähigkeit, Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu ermöglichen und zu praktizieren. Dabei äußert sich die Unfähigkeit beispielsweise in Formen von Sozialdarwinismus, Doppelstandards und narzisstischer Überhöhung der eigenen Gruppe bei gleichzeitiger Empathielosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber den erklärten Feindgruppen.
- Die (Un-)Fähigkeit zur Wandelbarkeit sowohl ideologisch als auch hinsichtlich der Vertreter:innen. Wird Wandel ausschließlich durch Generationenwechsel angestoßen und welchen Stellenwert hat die (Un-)Fähigkeit, die eigene Meinung basierend auf Argumenten zu ändern (Orthodoxie)?
- Die (Un-)Fähigkeit, eine wahre also faktenbasierte und verifizierbare Aussage zu treffen, zum Beispiel hinsichtlich historischer Entwicklungen aber auch Wahnvorstellungen und Verschwörungstheorien, mystifizierenden Ahnenkulten oder (massen-)psychologischen Phänomenen (Selbstreflexion). Aber auch die (Un-)Fähigkeit „Ambivalenz und Komplexität auszuhalten“, was sich beispielsweise in irrationalen, antisozialen und wissenschaftsfeindlichen Verhalten ausdrückt.[10]
- Die (Un-)Fähigkeit zu Straftaten, angefangen von individuellen bis kollektiven Mobbingkampagnen (Eifer), über Vertreibungs- und Auslöschungsabsichten (Aufruf zur und Verharmlosung von Gewalt), bis hin zu tatsächlichen zerstörerischen Gewalttaten.
V. Extremismus ist die Anleitung zur Unfähigkeit
In Anbetracht dieser Profilbeschreibungen kann zusammengefasst werden, dass Extremismus die Unfähigkeit zum sozialen Frieden und die Fähigkeit zum destruktiven Verhalten ausdrückt. Dazu gehört auch die Unfähigkeit, die zeitgenössischen sozialdemokratischen und werteliberalen Lebensstandards nachhaltig bereitzustellen und für die ZUKUNFT zu garantieren.
Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ). Seit der Haider-Ära ist ihr ein Gestalten-Wandel von einer rechtsradikalen Randpartei hin zu einer mehrheitsfähigen rechtspopulistischen Partei gelungen.[11]
Jörg Haider konnte seine rechtsextreme ideologische Prägung geschickt in den Hintergrund stellen und die Aufmerksamkeit gewinnbringend auf die Sündenbock-Politik lenken (Wähler*innenzustimmung). Er vollzog den Kurswechsel der FPÖ vom „Ruf der [deutschnationalen, Anmerkung A. R.] Heimat“ hin zu einem „hochemotionalen Österreichpatriotismus“[12] und extremen Österreich-Nationalismus.
Danach endete jede Regierungsbeteiligung der FPÖ in einem politischen Desaster:
- Schwarz-Blau I oder Regierung „Schüssel I“ von 1999 bis 2002 endete mit vorgezogene NR-Wahlen nach der Knittelfelder FPÖ-Versammlung 2002.
- Schwarz-Blau II oder Regierung „Schüssel II“ von 2002 bis 2005 scheiterte durch die Parteispaltung der FPÖ und die Gründung des Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) im Jahr 2005. Diese Regierungszeit war zudem geprägt von zahlreichen politischen Skandalen, wie beispielsweise die Homepage-Affäre, die Novomatic-Affäre, die BUWOG-Affäre oder Eurofighter-Affäre u. v. a.
- Türkis-Blau III oder Regierung „Kurz I“ von 2017 bis 2019 zerschellte an der Ibiza-Affäre von 2019 und dem darauffolgenden Misstrauensantrag gegen die Regierung im Parlament.
Und die Herausforderungen unserer Zeit und Zukunft sind hochkomplex. „Ashby’s Law“ besagt, dass komplexe Probleme Lösungen erfordern, die mindestens ebenso komplex sind:
„Je mehr verschiedene (!) Möglichkeiten ein System hat, um zu steuern und regulieren, desto mehr Störungen wird es ausgleichen bzw. kompensieren können.“[13]
Extremistische Tendenzen gedeihen prächtig im Zeitalter der (a)sozialen Massenmedien wie die offene und unverhohlene Unfähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und wissenschaftlichen Tatsachen demonstriert oder die steigende Anzahl von habituellen Exklusionsfaktoren (Kulturrelativismus, Ethnopluralismus, Moralismus etc.), die krassen ökonomischen Ungleichheiten zwischen den Akteur*innen der kontrahierenden Lager, die asymmetrische Verteilung von Deutungshoheit und Meinungsakzeptanz sowie die wachsenden Anzahl von Gewaltandrohungen und -taten (Femizide, Antisemitismus, Cyber-Mobbing etc.). Durch die zunehmende Fetischisierung von Symbolpolitik (offener Rechtsnationalismus vs. linkem Moralchauvinismus) basierend auf dem Siegeszug des „gesellschaftlichen Narzissmus“ nimmt Extremismus ungewohnte Gestalten an (vgl. Charim 2022).
So in der Forderung, die eigenen Partikularinteressen auf Kosten der universellen Menschenrechte durchzusetzen oder individuelle Performances den objektiven Grundlagen unserer Realität gleichzusetzen, um sich als Konkurrent*innen im System der Aufmerksamkeitsökonomie aufzureiben und gegenseitig auszustechen. Deshalb ist das Gegenteil von „extremistisch“ nicht „radikal“, sondern „reflektiert“ und das Antonym zu „radikal“ ist „oberflächlich“. Der dominierende Leitsatz der Extremist*innen lautet: „Ich will.“ Aber was steht mir eigentlich zu? Innerhalb welcher objektiven Grenzen (physisch, juristisch oder ethisch) bewegt sich mein Menschenrecht?
VI. Conclusio in extremis
Versteht man Extremismus als Habitus und nicht als ideologische Stoßrichtung, so wird auch verständlich, warum es in allen politischen Lagern und/oder Religionen zu extremistischen Tendenzen kommen kann. Die Beurteilung erfolgt nach Maßstäben der Handlungs- und Umsetzungsstrategien sowie deren destruktivem Potenzial. Diese müssen nicht zwangsläufig in Form von Straßenschlachten oder Terroranschlägen stattfinden, sondern können auch innerhalb der sozialen Medien umgesetzt werden. Dieser „Mikroextremismus“ findet zwischen Individuen, zwischen Gruppen und zwischen Individuen und Gruppen statt. Innerhalb der Massen an Aussagen, Bildern und Ausrufungen in Postings, Tweets, Tiktoks etc., die sich permanent in Form und Inhalt verändern, ist es schwer, habituelle Muster zu erkennen und rechtzeitig auf Formen des Extremismus zu reagieren. Menschen in den Selbstmord zu treiben, ganze Gruppen zu delegitimieren oder Emotionen ungesteuert aufzustacheln, all das sind Handlungs- und Umsetzungsstrategien, die dem Extremismusbegriff entsprechen. Es wird ein Höchstmaß an Kompetenz und Engagement erfordern, um diesen komplexen destruktiven Tendenzen nachhaltig, wirksam und vertretbar Einhalt zu gebieten. Um dieser Komplexität gerecht zu werden, müssen ebenso komplexe Steuerungsmechanismen etabliert werden, die eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit (Technik, Kommunikation, Verwaltung), zivilgesellschaftliche Maßnahmen (Bildung, Aktivitäten) und eine effiziente Infrastruktur (Meldestellen, Aufklärungskampagnen) erfordern. Das bedeutet Teamwork.
Schließen möchte ich diese Überlegungen mit den Worten eines Freundes, mit dem mich seit Jahren die Leidenschaft für Heavy Metal verbindet: „Extremismus dulde ich nur in der Musik“ und mit der Empfehlung, potenziell destruktive und asoziale Affekte musikalisch auszuleben. Zum Bespiel mit Slayer (1986): Raining Blood, in: Reign In Blood, Geffen Records, online unter: https://www.discogs.com/release/3312277-Slayer-Reign-In-Blood (letzter Zugriff: 15.08.2024).
ANDREA ROMSTORFER
ist Doktorandin der Geschichte an der Universität Wien. Ihre Dissertation trägt den Titel Erinnerungsmilieus im Rechtspopulismus. Über die Rolle von Parteien als Milieus bestimmter Erinnerungskulturen. Sie ist Fellow der Doctoral School of Historical and Cultural Studies an der Universität Wien zum Cluster Staat, Politik, Governance in historischer Perspektive. Seit 2016 forscht sie zu den Schwerpunkten Methodologie, Digital Humanities, Nationalismusforschung, Neue Rechte, Erinnerungskulturen.
Literatur- und Onlinequellen
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Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst: Meldestelle Extremismus und Terrorismus, online unter: https://www.dsn.gv.at/402/ (letzter Zugriff: 15.08.2024).
Charim, Isolde (2022): Die Qualen des Narzissmus. Über freiwillige Unterwerfung, Wien: Zsolnay.
Eagleton, Terry (2000): Ideologie. Eine Einführung, Stuttgart/Weimar: J. B. Metzler.
Franck, Georg (1998): Ökonomie der Aufmerksamkeit: Ein Entwurf, München: Hanser.
Holzer, Willibald I. (1994): Rechtsextremismus. Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze, in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) (Hg.): Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, Wien: Deuticke, 12–96.
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[1] Vgl. Technische Universtität Dresden (2021): Hempel-Oppenheim-Schema, online unter: https://methpsy.elearning.psych.tu-dresden.de/mediawiki/index.php/Hempel-Oppenheim-Schema#:~:text=Aus%20dem%20Explanans%20(dem%20Erkl%C3%A4rten,Anwendungsbedingungen%20zusammen (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[2] Vgl. Oxford Reference, (2009): Extremịsmus, in: Pocket Oxford German Dictionary: German-English (4th ed.), Oxford: Oxford University Press, online unter: https://www.oxfordreference.com/display/10.1093/acref/9780199533008.001.0001/acref-9780199533008-e-779 (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[3] Vgl. Neugebauer, Gero (2008): Extremismus – Linksextremismus – Rechtsextremismus Begriffsdefinitionen und Probleme, online unter: https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/33591/extremismus-linksextremismus-rechtsextremismus/ (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[4] Vgl. Toyka-Seid, Christiane (2024): Radikalismus, in: Schneider, Gerd/Toyka-Seid, Christiane: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024, online unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320994/radikalismus/ (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[5] Vgl. Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst: Meldestelle Extremismus und Terrorismus, online unter: https://www.dsn.gv.at/402/ (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[6] Vgl. Thieme, Tom (2018): Populismus, Radikalismus, Semi-Extremismus, in: Backes, Uwe/ Gallus, Alexander/Jesse, Eckhard/Thieme, Tom (Hg.): Jahrbuch Extremismus und Demokratie, 30. Jahrgang 2018, Baden-Baden: Nomos, 13–18.
[7] Vgl. Thieme (2018): Populismus, Radikalismus, Semi-Extremismus, 13 zit. n. Jesse, Eckhard: Formen des politischen Extremismus, in: Bundesministerium des Innern (Hg.): Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme, Berlin 2014, 7–24.
[8] Vgl. Thieme (2018): Populismus, Radikalismus, Semi-Extremismus, 15–16.
[9] Vgl. zur näheren Bestimmung des Ideologiebegriffs: Eagleton, Terry (2000): Ideologie. Eine Einführung, Stuttgart/Weimar: J. B. Metzler.
[10] Vgl. Berek, Mathias (2021): Antisemitismus und Impfkritik – Historische Verflechtungen. Vortrag im Rahmen der interdisziplinären Antisemitismusforschung der Universität Trier, online unter: https://www.youtube.com/watch?v=e5KB38aU6-o (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[11] Vgl. Pelinka, Anton (2002): Die FPÖ im internationalen Vergleich: zwischen Rechtspopulismus, Deutschnationalismus und Österreich-Patriotismus, in: conflict & communication online, Vol. 1, 2002, No. 1, online unter: https://tinyurl.com/rfmancht (letzter Zugriff: 15.08.2024) und Luther, Kurt Richard (2005): Die Freiheitliche Partei Österreichs und das Bündnis Zukunft Österreichs (BZÖ): Keele European Parties Research Unit (KEPRU) (Hg.), Working Paper 22, online unter: https://tinyurl.com/ymercbhe (letzter Zugriff: 15.08.2024).
[12] Vgl. Holzer, Willibald I. (1994): Rechtsextremismus. Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze, in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) (Hg.): Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, Wien: Deuticke, 12–96.
[13] Vgl. Pruckner, Maria (2017): Management im Kopf: Ashbys Gesetz – Komplexität meistern, online unter: https://www.diepresse.com/5052247/management-im-kopf-ashbys-gesetz-komplexitaet-meistern (letzter Zugriff: 15.08.2024).