WIEBKE GÄRTNER untersucht die Behandlung biopolitischer Themen in der Zwischenkriegszeit anhand eines konkreten Beispiels aus der Kriminalberichterstattung in der Arbeiter-Zeitung. Über die Ermordung der fünfjährigen Mathilde Stodolak durch ihre Eltern entsteht eine Perspektive auf die Tat, die durch zeitgenössische Vorstellungen von Hygiene und der ‚Verbesserung‘ der Bevölkerung geprägt ist.
I. BIOPOLITIK IN DER WIENER ARBEITER-ZEITUNG
Biopolitik, Hygiene und die ‚Verbesserung‘ der Bevölkerung waren zentrale Themen der sozialdemokratischen Regierung des Roten Wien, wie zuletzt Reinhard Sieder in seinem Buch Biopolitik und Alltagsleben im Roten Wien: Experimentierfelder der Hohen Moderne untersucht hat. Diese wurden auch in der Arbeiter-Zeitung, als Organ der österreichischen Sozialdemokratie, verhandelt. In nahezu jeder Ausgabe finden sich Beiträge über die angestrebte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (z.B. AZ v. 12.06.1929: 4), die Prävention und Symptomatik von Infektionskrankheiten (z.B. AZ v. 05.05.1924: 3) oder den Bau von solchem Wohnraum, der der Gesundheit der Einwohner*innen zuträglich ist (z.B. AZ v. 27.05.1924: 7). Aber auch innerhalb der restlichen Berichterstattung (z.B. über Kriminalfälle) finden sich immer wieder Verweise auf biopolitische Themen. Anhand der aufsehenerregenden Ermordung der fünfjährigen Mathilde Stodolak, die Presse, Politik und Sozialreformer beschäftigte zeichnet dieser Beitrag nach, wie biopolitische Themen in die Kriminalberichterstattung eingingen und Deutungsmacht gewannen.
Unter der Vielzahl biopolitischer Themen in der Arbeiter-Zeitung ist die Frage nach Bevölkerungsregulation besonders interessant, da sich daran viele weitere zeitgenössische Diskurse anschließen. So veröffentlichen namhafte Wiener Sozialdemokraten eine Vielzahl von Texten, die sich mit der ‚Verbesserung‘ des „organischen Kapitals“, wie Julius Tandler die Bevölkerung nennt (Tandler in AZ v. 06.05.1917: 1), beschäftigen. Dabei äußern sich nicht nur Mediziner*innen oder Politiker*innen, sondern beispielsweise auch der Kulturredakteur Otto Koenig:
„Daß man habituelle Verbrecher, Gewohnheitstrinker, Irre, unheilbar Geschlechtskranke durch chirurgischen Eingriff an der Fortpflanzung ihrer verseuchten Keime verhindert, wird in absehbarer Zeit eine der selbstverständlichsten, weil wohltätigsten Maßregeln der Sozialhygiene sein.“ (K[oenig] in AZ v. 08.08.1920: 7)
Ebenfalls vieldiskutiert ist die Einführung einer Eheerlaubnis basierend auf der Gesundheit der Partner*innen oder die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Falle einer ‚eugenischen Indikation‘ (vgl. AZ v. 08.02.1928: 6). Außerdem informiert die Arbeiter-Zeitung regelmäßig über das stetig wachsende Fürsorgesystem Wiens, dessen Herzstück die Kinder- und Jugendfürsorge ist, die jedes bedürftige Wiener Kind von der Zeugung bis zum Lehrlingsalter begleiten soll (z.B. AZ v. 01.05.1920: 7).
Fragen der Bevölkerungsregulation sind also zentraler Bestandteil des journalistischen Repertoires der Zeitung und dürften den zeitgenössischen Leser*innen durchaus bekannt gewesen sein. Umso interessanter ist daher die mediale Inszenierung konkreter Fallbeispiele, anhand derer diese biopolitischen Forderungen abgeleitet und legitimiert werden. Ein solcher Fall ist der Mord an der fünfjährigen Mathilde Stodolak, die in der Nacht vom 21. April 1928 von ihrem Stiefvater und ihrer Mutter getötet wurde, nachdem sie zuvor über einen längeren Zeitraum schweren Misshandlungen ausgesetzt war. Neben der Berichterstattung in diversen Zeitungen und Zeitschriften fand der Fall auch Eingang in Lehrbücher wie z.B. Die Sozialistische Erziehung (1929) oder das Bilderlexikon der Sexualwissenschaft (1930), und auch Karl Kraus thematisiert den Fall in der Fackel, wo er die Ergebnisse der polizeilichen Untersuchungen des Mädchens nebeneinander montiert (vgl. Karl Kraus in Die Fackel, 1928, S. 125).
II. DER FALL MATHILDE STODOLAK
Die erste Meldung zum Tod des Mädchens erscheint fünf Tage nach der Tat am 26. April 1928 in der Rubrik Tagesneuigkeiten und berichtet kurz über den Ablauf der Tatnacht, über die Familie sowie die Misshandlung und das fehlende Einschreiten der Polizei und der Jugendfürsorge. Der Stiefvater des Mädchens, Johann Halaksa, der als Hausbesorger arbeitet, und die Mutter des Kindes hatten das Kind nach kurzer Inobhutnahme durch die Großmutter wieder zu sich geholt, angeblich um Kosten zu sparen.
Trotz der Kürze des Artikels verweist der Text auf eine Reihe an zeitgenössischen biopolitischen Themen wie Alkoholismus, die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern sowie das gesetzliche Recht der Eltern auf körperliche Züchtigung, das von den Sozialdemokraten abgelehnt und politisch bekämpft wird (AZ v. 26.04.1928: 4). Außerdem weist der Artikel auf die in Kürze stattfindende Hygieneausstellung Frau und Kind hin, bei der „die neusten Ergebnisse auf dem Gebiet der Vererbungs- und Rassentheorie“ (AZ v. 02.04.1928: 3) dargestellt werden sollen. Hauptattraktion der Ausstellung ist die Vorstellung von Blutuntersuchungen für die Ermittlung einer genetischen Vaterschaft. Wenige Tage später berichtet die Arbeiter-Zeitung dann über das Begräbnis von Mathilde:
„In der Kapelle des Allgemeinen Krankenhauses lag das kleine, zu Tode mißhandelte Körperchen aufgebahrt. In einem winzigen silberfarbigen Holzsarg. Ein weißes Kleid und ein weißer Schleier deckten den Leib, den die Eltern so furchtbar zugerichtet haben. Wie muss der Körper aussehen, wenn schon das Gesichtchen, das frei zwischen den weißen Totentüchern und Maiglöckchenblüten lag – selbst eine von roher Hand geknickte Blüte –, entsetzliche Wundmale ausweist? Um das rechte Auge nußgroße Blutflecken, auf der rechten Schläfe ein Martermal, auf dem Kinn das rote Zeichen des gebrochenen Knochens, auf der linken Wange noch ein Abdruck der tödlichen Mißhandlung.“ (AZ v.29.04. 1928)
Hier wird das Ausmaß der Gewalt, dem das kleine Mädchen ausgesetzt war, besonders betont und der Kindlichkeit und Wehrlosigkeit des Opfers entgegengesetzt. Der kleine Sarg, das weiße Kleid und der Begriff „Gesichtchen“ unterstreichen die Unschuld Mathildes, die mit der Grausamkeit der „entmenschten Eltern“ kontrastiert wird. Durch die Spekulation über weitere Verletzungen am Rest des Körpers deutet der Artikel weitere, bisher unbekannte Gewalt an, die die bereits drastische Beschreibung noch übertreffen. Der anonyme Artikel beklagt außerdem erneut das fehlende Einschreiten der Polizei aufgrund des Züchtigungsrechts und unterstreicht das Versagen der Institutionen: „Die kleine Tilde könnte heute ein frohes Kind in einem sonnigen Heim sein.“ Insgesamt fällt der emotionale Ton der Nachrichtenmeldung auf, die Verwendung des Kosenamens „Tilde“, aber auch die detaillierten Beschreibungen von Mathildes Verletzungen, von ihrem Begräbnis und ihrem imaginierten Weiterleben. So produziert der Artikel konkrete Bilder, die bei den Leser*innen den Eindruck von unmittelbarer Nähe erzeugen.
Wenige Seiten weiter meldet sich in der Sonntagsbeilage derselben Ausgabe die Lehrerin Vera Stenzel zu Wort, die von ihren eigenen Erfahrungen mit misshandelten Kindern berichtet. Auch hier fällt bereits zu Beginn der deutlich emotionalisierende Ton des Artikels auf: „Man beißt die Zähne zusammen in Schmerz und Wut, man weiß nicht welches Gefühl im Augenblick stärker ist: das Erbarmen mit der kleinen Märtyrerin oder das Verlangen nach einer rächenden Vergeltung“ (Stenzel in AZ v. 29.04.1928: 17). Besonders interessant ist der Begriff der „Märtyrerin“, denn wofür Mathilde in Stenzels Augen eine Märtyrerin ist, wird erst im Verlauf des Artikels deutlich. Darin kritisiert Stenzel das gesetzliche Recht der Eltern auf Züchtigung und fordert die Leser*innen auf: „Rafft euch auf zu einer Forderung an das Gesetz! Das Züchtigungsrecht muß fallen, wir fordern das Recht für den Rechtlosen und Menschlichkeit für jene, die wir zu Menschen erziehen wollen!“ (Stenzel in AZ v. 29.04.1928: 17).
Stenzels Beitrag dient weniger der Information über den Fall Stodolak als vielmehr der politischen Agitation. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass ihr Artikel namentlich gekennzeichnet ist. Der Großteil der Beiträge über den Fall Stodolak ist anonym, der Beruf als Lehrerin verleiht Stenzels Einschätzung des Gewaltschutzes besondere Glaubwürdigkeit.
Die Artikel unterstreichen die kollektive Verantwortung der Gesellschaft für Kinder wie Mathilde und betonen das Ausmaß der Grausamkeit, dem das kleine Mädchen ausgesetzt war. Die maßgebliche politische Absicht in diesen Beiträgen ist die Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts, die immer wieder gefordert wird und durch deutlich emotionalisierende Argumentation begründet wird.
III. DER GERICHTSPROZESS
Anlässlich des Gerichtsprozesses erscheinen am 12. und 13. Dezember neben der Gerichtsberichterstattung zwei Artikel, die dem Fall Stodolak eine explizite biopolitische Dimension verleihen. Bereits auf der Titelseite findet sich ein Artikel mit dem Titel Die Mahnung der kleinen Mathilde. Darin heißt es:
„Wirtschaftliches Elend, Unwissenheit, Alkoholismus – das ist der Nährboden, aus dem solche Verbrechen wachsen. Die Menschen, die immer noch nicht verstehen, wie lebenswichtig für die Hebung des Volkes der Kampf gegen den Alkoholismus, wie lebensnotwendig die Bekämpfung des altüberlieferten Vorurteils gegen das uneheliche Kind, wie unerläßlich der Kampf gegen das alte verruchte Vorurteil ist, daß die Prügelstrafe ein erlaubtes, ein zweckmäßiges, ein notwendiges Erziehungsmittel sei, sie mögen an das Schicksal der kleinen Mathilde denken! Was schon in normalem Milieu des Unheils genug an den Kinderseelen anrichtet, das wächst in einem Milieu moralischer Stumpfheit und Rohheit zur entsetzlichsten Untat aus!“ (AZ v. 12.12.1928f: 1).
Der Tod der kleinen Mathilde wird hier nicht als tragischer Einzelfall, sondern als Konsequenz der sozialen und gesundheitlichen Zustände dargestellt, die es zu bekämpfen gilt. Hier wird konkret auf den Alkoholmissbrauch des Stiefvaters verwiesen, der auch in der Berichterstattung über den Fall immer wieder anklingt. Interessant ist hier auch die Differenzierung zwischen dem „normalen Milieu“ und dem „Milieu moralischer Stumpfheit und Rohheit“.
Der Text verweist damit auf Marx’ Begriff des sogenannten ‚Lumpenproletariats‘, der für die sozialistischen Eugeniker*innen ein wichtiger Bezugspunkt war, wie Michael Schwarz‘ Arbeiten zur sozialistischen Eugenik gezeigt haben. Mit Verweis auf diese soziale Gruppe, der es sowohl an Klassenbewusstsein als auch an Arbeitsmoral fehle, wurden restriktive Maßnahmen zur Fortpflanzungsregulierung von bestimmten sozialen Gruppen gefordert, wie ja auch Otto Koenigs Sterilisationsideen aus den oben zitierten Artikeln belegen. Die Zuordnung zu diesem als problematisch wahrgenommenen Milieu wird im Fall Stodolak vor allem durch den übermäßigen Alkoholkonsum des Stiefvaters begründet.
Im Weiteren kritisiert der Artikel das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, da der Staat nur das Leben des ungeborenen Kindes schütze, sich aber für die Misshandlung von bereits geborenen Kindern im Sinne des Züchtigungsrechts nicht interessiere. Ein weiterer Artikel innerhalb derselben Zeitungsausgabe spricht in diesem Zusammenhang von einem „Recht der Gemeinschaft“ auf das Leben des Kindes, das dem „Elternrecht“ auf Züchtigung entgegenstehe (AZ v. 13.12.1928: 4). Die legale Gewaltausübung gegen die eigenen Kinder sabotiere somit das erklärte Ziel der ‚Verbesserung‘ der nachfolgenden Generationen und schädige den „Bevölkerungskörper“ (Tandler in AZ v. 05.02.1922: 2), dessen Entwicklung im Interesse aller Menschen sei.
Im Hinblick auf die dramatische Inszenierung des Falles Stodolak ist außerdem interessant, wie die Artikel in der Arbeiter-Zeitung mit der Kritik an den Fürsorgeinstitutionen umgehen, denen die Gewalt gegen das Kind durchaus bekannt war. Das mag auch zeitgenössische Leser*innen beschäftigt haben und wird in bürgerlich-liberalen Medien wie der Neuen Freien Presse scharf kritisiert. Dort heißt es, dass die Jugendfürsorge „zu sehr verweiblicht“ sei. Es fehle der „energische, männliche Einschlag“, zudem litten die Fürsorgeinstitutionen unter der zunehmenden Bürokratisierung (vgl. NFP v. 12.12.1928: 10; NFP v. 13.12.1928: 1-2).
In der Arbeiter-Zeitung räumt man zwar Versagen in diesem spezifischen Falle ein. Eine Erklärung dafür gibt es jedoch nicht. Stattdessen druckt die Arbeiter-Zeitung eine Antwort von Bürgermeister Karl Seitz, der betont, dass die Schuldzuweisungen an die Gemeinde Wien und ihre Fürsorgeinstitutionen bereits ein Anzeichen für die „neue Aera“ sei, in der die Gemeinde Wien sich als „Mutter aller Kinder“ fühle (AZ v. 13.12.1928: 6). Seitz stellt zudem heraus, dass sich Mathilde zum Zeitpunkt des Mordes nicht mehr in der Obhut der Gemeinde befunden habe und verweist auf die Gesetzgebung des Bundes, die die Fürsorger*innen mit zu wenig Befugnissen ausstatte. Er nutzt den Fall also auch argumentativ im sozialpolitischen Konflikt zwischen der kommunalen sozialdemokratischen Regierung und der christsozialen Bundesregierung und verweist hier sowohl auf politische bzw. biopolitische Streitpunkte zwischen Sozialdemokraten und Christsozialen, die die Versorgung von Kindern wie Mathilde einschränken würden, als auch auf die Besonderheit des ‚Milieus‘, in dem die Tat stattgefunden hat. Somit schließt er an die Lumpenproletariatsargumentation des anonymen Artikels Die Mahnung der kleinen Mathilde an.
IV. SCHLUSS
Am Beispiel der Berichterstattung über den Mord an Mathilde Stodolak wird deutlich, wie präsent die Biopolitik in der Kriminalberichterstattung der Arbeiter-Zeitung ist. Dabei verweisen die Texte auf das Fürsorgesystem des Roten Wiens, das durch die Kinder- und Jugendfürsorge in die Angelegenheit involviert ist. Am Fall Stodolak werden biopolitische Forderungen abgeleitet und legitimiert. Die Berichterstattung thematisiert u.a. den Kampf gegen das Züchtigungsrecht der Eltern und den Alkoholmissbrauch des Stiefvaters sowie einen Ausbau der Befugnisse von kommunalen Fürsorgeeinrichtungen in der Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und verweist somit permanent auf biopolitische Themen der Zeit. Durch die extrem emotionalen und drastischen Schilderungen von Gewalt und Vernachlässigung in Mathildes Familie und der Abgrenzung des ‚Milieus‘, in dem die Tat stattgefunden hat, appellieren die Texte immer wieder an das individuelle Verantwortungsgefühl der Leser*innen für das kollektive Problem der Bevölkerungspolitik, als das der Mord an der kleinen Mathilde hier dargestellt wird.
Insgesamt fallen im Fall Stodolak zwei Aspekte besonders auf. Biopolitische Ziele werden zwar deutlich formuliert, wie diese jedoch konkret umgesetzt werden sollen und was eigentlich der Zusammenhang zwischen all diesen Themen ist, bleibt unklar. Die konkrete bzw. anlassbezogene Berichterstattung über das Begräbnis oder die Gerichtsprozesse bleibt eher vage im Vergleich zu Artikeln wie Die Mahnung der kleinen Mathilde. Dieser formuliert bereits deutlich konkretere biopolitische Ziele, bleibt aber hinter den Artikeln von Koenig oder Tandler zurück, die unabhängig vom Fall Stodolak konkrete Maßnahmen wie Sterilisationen oder verpflichtende Untersuchungen fordern. Dies bleibt in der Berichterstattung über konkrete Fallbeispiele aus. Stattdessen entsteht ein Spannungsfeld zwischen deutlicher politischer Agitation und bloßer Andeutungen bezüglich der politischen Lösungsansätze, dessen Leerstellen die Leser*innen selbst füllen müssen.
Zitierte Zeitungsartikel
- „Bürgermeister Seitz über den Fall Stodolak“ in Arbeiter-Zeitung vom 13. Dezember 1928, S. 6.
- „Das Begräbnis der kleinen Mathilde Stodolak“ in Arbeiter-Zeitung vom 29. April 1928, S. 10.
- „Das Ehepaar Halaksa als Engelmacher angeklagt. Die Kinderfürsorge hat versagt“ in Neue Freie Presse vom 12. Dezember 1928, S. 10.
- „Der Kampf gegen die Tuberkulose“ in Arbeiter-Zeitung vom 5. Mai 1924, S. 3.
- „Die Abtreibung im deutschen Strafgesetzentwurf“ in Arbeiter-Zeitung vom 12. Juni 1929, S.4.
- „Die Ausstellung Frau und Kind im Wiener Messepalast“ in Arbeiter-Zeitung vom 2. April 1928, S. 3.
- „Die Lehre des Wiener Kindsmordprozesses“ in Neue Freie Presse vom 13. Dezember 1928, S. 1-2.
- „Die Mahnung der kleinen Mathilde“ in Arbeiter-Zeitung vom 13. Dezember 1928, S. 1–2.
- „Ein totes Kind klagt an“ in Arbeiter-Zeitung vom 26. April 1928, S. 4.
- „Elternrecht!“ in Arbeiter-Zeitung vom 13. Dezember 1928, S. 4.
- „Ferienhorte für Kinder und Jugendliche. Eine Hilfsaktion der Gemeinde Wien und der Landbevölkerung“ i Arbeiter-Zeitung vom 1. Mai1920, S. 7.
- „Gelehrte über den § 144.“ in: Arbeiter-Zeitung vom 8. Februar 1928, S. 6.
- „Wieder 1500 neue Wohnungen“ in Arbeiter-Zeitung vom 27. April 1924, S. 7.
- K[oenig], O[tto] (1920): „Nicht fort sollt ihr euch pflanzen, sondern hinauf!“ in Arbeiter-Zeitung (Ausgabe vom 8. August 1920)., S. 7–8.
- Kraus, Karl (1928): „Das Land, dem anzugehören man die Ehre hat“ in Die Fackel 30 (781), S. 122-128.
- Stenzel, Vera: „Das Kind als Leibeigener“ in Arbeiter-Zeitung vom 29. April 1928., S. 17.
- Tandler, Julius: „Die Eheerlaubnis“ in Arbeiter-Zeitung vom 5. Februar 1922, S.2.
- Tandler, Julius: „Volksgesundheit und Volkswohlfahrt“ in Arbeiter-Zeitung vom 5. Juni 1917, S. 1–2.
WIEBKE GÄRTNER
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG/FWF-geförderten Forschungsprojekt Biopolitik im Wiener Feuilleton der Zwischenkriegszeit. Close Readings und quantitative Analysen von Themen in Zeitungen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Sie forscht zu Biopolitik und Gender im literarischen Feuilleton der Wiener Arbeiter-Zeitung.
Weitere Infos unter: uol.de/wiebke-gaertner
