Ende der patriarchalen Gewalt – Ende der Weiblichen Genitalverstümmelung (FGM/C) – VON BEATE WIMMER-PUCHINGER

Der Beitrag von BEATE WIMMER-PUCHINGER zeigt in eindringlicher Art und Weise auf, welche Problemzonen mit der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM/C) verbunden sind und informiert die Leser*innen der ZUKUNFT hochkompetenz von diesem mehr als sensiblen Bereich des Feminismus und der Frauenpolitik.

I. Einleitung: Ein Abstract

Weibliche Genitalverstümmelung – engl. female genital mutilation (FGM)/cutting (C) –bedeutet Zerstörung des weiblichen Genitals in unterschiedlichen Schweregraden. Die Jahrtausende alte Tradition ist eine körperliche und psychische Zerstörung ab dem frühen Mädchenalter – ein grausames patriarchales Relikt einer Praxis, die noch immer in vielen afrikanischen und arabischen Ländern verübt wird. Es ist Ausdruck männlicher Besitzergreifung sowie Verachtung des Frauenkörpers und weiblichen Genitals, das sexuelle Lust, Gebären und Fortpflanzung ermöglichen sollte und weibliche Potenz symbolisiert. FGM ist lt. UNO-Konvention eine Menschenrechtsverletzung mit schweren lebenslangen gesundheitlichen und seelischen Folgen.

II. Was bedeutet diese toxische Tradition medizinisch?

Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ist ein historisch seit vielen Jahrhunderten praktizierter zerstörender Eingriff in das weibliche Genital. Entsprechend der Einteilung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden – je nach Region – bei kleinen Mädchen im Alter ab 3 bis 6 Monaten bis hin zu 6 bis 8 Jahren – die kleinen Schamlippen – teilweise oder vollständig die Klitoris – sowie die kleinen und großen Schamlippen entfernt. Zusätzlich erfolgt eine Infibulation, das heißt eine Verengung der Vaginalöffnung. Es geht dabei um Praktiken, die einen Coitus, aber auch eine Geburt erschweren bis verhindern. Zusätzlich werden – je nach Region noch andere grausame Eingriffe wie Stechen, Einschneiden, Abschaben oder Ausbrennen der Klitoris oder Einführen ätzender Substanzen in die Vagina vorgenommen. Die WHO kategorisiert die Art und den Schweregrad der FGM-Praktik in TYP I, II, III und IV. Alle diese Praktiken entsprechen nach unserem juristischen Verständnis dem Tatbestand einer bewussten schweren Körperverletzung.

Verstümmelung des weiblichen Genitals – schwerwiegende lebenslange Gesundheitsfolgen:

Auftretende Kurzzeitfolgen sind starke Schmerzen, Blutungen, gefährliche Infektionen, Entzündungen, Unterbauchbeschwerden, Ansteckungen wie HIV, Verletzungen benachbarter Organe, Schwierigkeiten zu Urinieren oder auch tödliche Verblutung. FGM/C verursacht auch medizinische Langzeitfolgen: Menstruationsstörungen (Dysmenorrhoe), Menstruationsschmerzen, Infertilität, Geburtskomplikationen durch Verwachsungen, Zystenbildungen, Fisteln, Harninkontinenz, Harnweginfekte oder Nierenbeckenentzündungen.

Psychische und soziale Folgen:

Eine Genitalverstümmelung bedeutet eine schwere Traumatisierung des betroffenen Mädchens bzw. der Frau. Als deren Folge tritt eine meist lebenslange posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) auf. Weiters werden häufig Phobien, Depressionen, Suizidgedanken, Verzweiflung und Angststörungen diagnostiziert. Von FGM/C betroffene Frauen sind täglich – je nach Schweregrad des Eingriffes – mit Schmerzen im Alltag, insbesondere jedoch während der Menstruation sowie der Sexualität konfrontiert. Für sie alle bedeutet „Frau sein“ Schmerzen, Beeinträchtigungen, Behinderungen und Barrieren haben zu müssen. Es symbolisiert eine in jeder Hinsicht unterdrückende, nicht zu rechtfertigende Bestrafung des Frauseins, des weiblichen Geschlechts. In diesem frauenverachtenden Verständnis heißt Frausein physisch „unrein“ zu sein.

Ist es also gerechtfertigt, das weibliche Genital – Schamlippen, Klitoris – durch Beschneiderinnen unter auch unhygienischen und schwierigen Bedingungen zu „vernichten“ und „wegzuschneiden“, nur weil Frauen über die Potenz der Fertilität, auch repräsentiert durch monatliche Blutungen, verfügen? Geht es nicht um tiefgreifende archaische, patriarchale, männliche Aggressionen, die historisch bis heute wirksam werden? Geht es also nicht um die übelsten Kontrollwünsche über den Körper von Frauen, also über ihre Weiblichkeit und Sexualität?

III. Wie sehr und in welchen Ländern wird FGM bis heute praktiziert?

Laut der Unicef (2016) sowie der WHO sind aktuell rund 200 Millionen Mädchen in 31 verschiedenen Ländern betroffen – davon seit langer Zeit im Sudan, Somalia, Eritrea, Djibouti, Mali und Niger – sehr verbreitet ist die Ausübung von FGM auch in Ägypten (betrifft ca. 80 % der weiblichen Bevölkerung), Chad, Äthiopien und Mauretanien (rund 51 bis 80 % der weiblichen Bevölkerung). Die Tradition besagt, dass nur Mädchen und Frauen, die beschnitten sind, „sauber“, „rein“ und daher „gute“ Frauen wären. Eine nicht beschnittene Frau gilt als „unrein“ und wird in der Folge aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Diese hätten angeblich keinerlei Heiratschancen und würden abgelehnt werden. Das bedeutet komplexe weitreichende gesellschaftliche Folgen für das Verständnis, die Zuordnung und Unterdrückung von Frauen.

Denn nur eine verstümmelte, ihrer sexuellen Lust „beschnittene“, verletzte, geschwächte und schwer traumatisierte Frau ist gesellschaftlich in der herrschenden Männergesellschaft akzeptabel. Nachvollziehbar, wenngleich dennoch nicht tolerabel, ist daher, dass Mütter ihre Töchter der Verstümmelung ausliefern, um die Aufnahme der Mädchen in die Männergesellschaft sowie ihre soziale Akzeptanz und späteren Heiratschancen nicht zu behindern.

Wie viele Mädchen und Frauen sind betroffen?

Durch Migration leben in Europa – so auch in Österreich – neuesten Daten zu Folge ca. 33.000 Frauen aus Herkunftsländern, in denen Verstümmelung als gängige Alltagspraxis für Mädchen vorherrscht. Das bedeutet, dass für sie die Wahrscheinlichkeit, vor der Migration beschnitten zu werden, bei ca. 50 bis 80 % liegt.

IV. FGM in Österreich – gesetzliche Bestimmungen

Im § 90(3) StGB ist dargelegt: „In eine Genitalverstümmelung (§ 85 Abs. 1 Z 2 a STGB) kann nicht eingewilligt werden.“ Dies entspricht einer schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen mit einer Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ärztinnen ist eine Durchführung von FGM absolut verboten. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2019 wurde bei Tod, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung die Anzeigepflicht für die im Krankenhaus vertretene Berufsgruppen eingeführt. Dies betrifft das Ärztegesetz, Gesundheit und Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz, das Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, sowie Gesetze der verschiedenen Gesundheitsberufe.

Weiters verfügt das Strafgesetzbuch § 85:

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig für immer oder für lange Zeit

1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,

2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung,

2a. eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, oder

3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten, herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge (Abs. 1) beim Verletzten herbeiführt.

V. FGM: Wien war first

Prävention – Behandlung – Beratung

Durch den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss 1998 konnte das Wiener Programm für Frauengesundheit aufgebaut werden. Dieses umfasste 12 Handlungsfelder und wurde von der Autorin dieses Beitrags, der Frauengesundheitsbeauftragten Beate Wimmer-Puchinger, geleitet. Ein Aktionsfeld dieses Programms war der Gesundheit von Frauen mit Migrationshintergrund gewidmet. Auf dieser guten frauen- und gesundheitspolitischen Basis konnte auch die Thematik von FGM in den Fokus gerückt werden. Erklärtes Ziel war es, diverse Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Als Start wurden mehrere intersektorale FGM/C-Gipfel veranstaltet, um alle relevanten Bereiche und Stakeholder aus Medizin (Ärztekammer, Kinderärzte, Gynäkologie und Hebammen), Bildung (Kindergarten, Schule), Soziales (Sozialämter, Jugendämter etc.) sowie die Frauenabteilung (MA 57 – Frauenservice Wien) einzubinden.

Das Interesse zu diesem bislang völlig unbekannten oder unterschätzen Frauen- und Gesundheitsproblem war groß und die Veranstaltungen sehr gut besucht. Weiters wurde im Rahmen des Wiener Frauengesundheitsprogramms ein FGM/C-Beirat etabliert, in dem als Schnittstelle Ärzt*innen sowohl aus den Krankenanstalten als auch aus dem niedergelassenen Bereich (Hebammen), Vertreter des Jugendamtes, regelmäßig Maßnahmen akkordiert wurden. So wurden in allen geburtshilflichen Abteilungen des Wiener Gesundheitsverbundes (WIGEV) Workshops zum Thema FGM organisiert. Auch in regelmäßigen Hebammen-Fortbildungen wurde die Thematik adressiert. Um die Mitarbeiterinnen der Kindergärten zu sensibilisieren, erste Verhaltensänderungen und psychische Belastungen der Kinder zu erkennen, wurden flächendeckende Workshops zu FGM/C angeboten.

Gynäkolog*innen des Wiener Gesundheitsverbundes können ab 2009 in zwei, mittlerweile drei gynäkologischen Abteilungen rekonstruktive Operationen durchführen. Die nachhaltig wichtigste Maßnahme war jedoch 2007 die Gründung einer speziellen Beratungsstelle für die Gesundheit von Frauen mit arabischem und afrikanischem Background, im Rahmen des Frauengesundheitszentrums Fem Süd in der Klinik Favoriten. Diese Beratungseinrichtung unterstützt, informiert und berät Frauen aus den betroffenen Communities seit damals erfolgreich. In Folge der hohen Professionalität und Relevanz wurde diese Einrichtung zu einer FGM/C-Koordinationsstelle und als österreichweites Service und Kompetenzzentrum ausgebaut. Es ist den Möglichkeiten des Wiener Frauengesundheitsprogramms und der Stadt Wien zu danken, dass erste wichtige Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Behandlung zu dieser zerstörenden Praktik nachhaltig etabliert werden konnten.

FGM/C: Status Quo in Österreich

Als eine Folge der Migrationsbewegungen – auch aus Ländern mit einem hohen FGM/C-Anteil – nimmt die Anzahl jener Frauen, die in ihrer Heimat von FGM/C betroffen waren, in Österreich zu. Das bedeutet auch familiären Druck, ihre Töchter ebenfalls dieser schrecklichen Prozedur auszusetzen. Aufgrund einer aktuellen Studie der Medizinischen Universität Wien in Kooperation mit dem Frauengesundheitszentrum FEM Süd sind dzt. 11.000 Mädchen und Frauen in Österreich von FGM/C betroffen. Diese Studie wurde vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben. Wie die Daten zeigen, sind die Hälfte der Frauen in Österreich mit Herkunft aus Ägypten betroffen – ein weiteres Drittel der Frauen kommt aus Somalia. Für die Prävention ist äußerst relevant, dass derzeit laut den wissenschaftlichen Ermittlungen rund 33.000 Mädchen und Frauen in Österreich leben, deren Herkunftsländer eine nach wie vor hohe Inzidenz von FGM/C aufweisen. 10.320 Frauen dieser Gruppe haben eine österreichische Staatsbürgerschaft. Dennoch ist in Anbetracht dieses sensiblen und schambesetzten Themas von Dunkelziffern auszugehen und zu befürchten, dass der Anteil der betroffenen Frauen höher ist. Österreichweit wird mittlerweile viel in Aufklärung und Prävention investiert. Ein wichtiger Baustein der Aufklärung ist der Umstand, dass durch das österreichische Verbotsgesetz über die fatalen gesundheitlichen und seelischen Folgen informiert wird. Wie die Erfahrungen zeigen, herrscht dazu noch viel Unkenntnis und geringes Bewusstsein.

2023 wurden österreichweit 108 Workshops organisiert. Damit wurden rund 800 Angehörige aus den relevanten Communities erreicht. Gut gelungen sind Bemühungen der Koordinierungsstelle FGM/C im FEM Süd – in Kooperation mit dem Roten Kreuz und den Frauengesundheitszentren in Salzburg, Graz und Linz – junge Männer und Väter aus den Communities zu schulen, die sich als männliche „Peers “ deutlich gegen FGM aussprechen und auch aus männlicher Perspektive diese frauenverachtende Tradition ablehnen.

Ein weiterer positiver Aspekt der zugegeben langfristigen Präventionsarbeit ist, dass immer mehr junge Frauen eine rekonstruktive Operation anstreben, über die schweren Belastungen durch FGM/C zu sprechen wagen und die noch sehr wirksamen Tabus langsam durchbrochen werden können. Weiters lässt sich beobachten, dass sich auch junge Mädchen/Töchter gegen FGM/C aussprechen. FGM/C-Ambulanzen sind mittelweile auch in Linz und Graz eingerichtet, um diese rekonstruktiven Operationen zu ermöglichen und dadurch Frauen sexuelle Empfindungen erleben zu lassen.

VI. Conclusio: To End FGM: Lücken – Ziele – Taten

Trotz der vielfältigen Bemühungen auf mehreren Ebenen lassen sich noch viele Lücken identifizieren:

  •  Ziel muss sein, FGM/C mittelfristig auszumerzen, wie es auch in der UN-Deklaration als Verletzung der Frauenrechte formuliert ist.
  • Diese Ziele müssen in die Gesundheits- und Frauenpolitik ernsthafter aufgenommen werden.
  • Es muss im Gesundheitssystem und auch im Migrationsbereich (zum Beispiel Asyl und Flüchtlingsunterkünften) deutlich mehr Informationen zum FGM/C-Verbotsgesetz geben.
  • Es muss bei allen beteiligten Stakeholdern und Politiker*innen als auch in den Communities mehr Bewusstsein zu diesem patriarchalen Gewaltthema generiert werden.

Um dieser physisch und psychisch zerstörenden patriarchalen Gewalt der weiblichen Genitalverstümmelung auch in der Medizin mehr Aufmerksamkeit aller Fachrichtungen zu ermöglichen, haben wir als Terres des Femmes Österreich (TdF) gemeinsam mit der österreichischen Ärztekammer eine Veranstaltung für Ärzt*innen organisiert. Gemeinsam mit den über 100 Teilnehmer*innen wurden Forderungen für notwendige gesundheitspolitische Maßnahmen adressiert:

  • Aufnahme in die Eltern-Kind-Pass,
  • Untersuchungen bei Mädchen,
  • routinemäßige Dokumentation in der Gynäkologie und Geburtshilfe,
  • Aufnahme des Problems in Weiter- und Fortbildungen in der Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hebammen und social work, und
  • Aufnahme in das Medizinstudium.

Abschließend müssen wir leider festhalten, dass zu dieser frauenverachtenden feministisch-gesundheitspolitischen Thematik in der sozialdemokratischen Arbeit viel verabsäumt wurde. Trotz meines Engagements und meiner persönlichen Anregungen bei diversen verantwortlichen Sozialdemokrat*innen, dieses Thema nicht nur in Wien, sondern auch als gesundheits- und frauenpolitischen Thema im Bund aufzugreifen, wurde dies nicht umgesetzt. Außer jährlichen Presse-Statements am internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar wurden keine nennenswerten zielorientierten Maßnahmen überlegt oder gar umgesetzt.

Seit Jahren hingegen wird dies von der zuständigen Frauenministerin mit richtigen und wichtigen Ansätzen und finanziellen Ressourcen für eine österreichweite Aufklärungsarbeit (gute Vernetzung, wissenschaftliche Studien, Maßnahmen mit und für die Communities etc.) verfolgt. FGM/C wird als Menschen- und Frauenrechtsverletzung – wie es Österreich auch in der UN-Deklaration ratifiziert hat – realisiert und bekämpft.

Dass wir das Gesetz nur als legistischen Rahmen betrachten, aber FGM/C nicht wirklich ernsthaft thematisieren, wirft viele Fragen auf. Ein Vergleich der Maßnahmen der verschiedenen EU-Länder in Bezug auf Effizienz wäre wegweisend. So stolz wir also auf unsere ersten bahnbrechenden Gewaltschutzgesetze und vielfältigen Maßnahmen waren – hier waren wir in der EU als erstes Land wichtige Vorreiter und Modell – so schade ist es, dass die frauenverachtende und gesundheitsgefährdende Praxis von FGM/C in Österreich auf vergleichsweise geringe sozialdemokratische Resonanz stößt. Das ist nachdrücklich zu beklagen, denn es reicht nicht, nur zu mahnen. Es müssen auch Taten folgen!

BEATE WIMMER-PUCHINGER

ist Gesundheitspsychologin, Gender und Public Health Expertin sowie a. o. Universitätsprofessorin. Sie setzte sich u. v. a. als Frauengesundheitsbeauftragte der Stadt Wien (1999–2015) für eine chancengerechte Gesundheitsversorgung von Frauen ein. Sie ist Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Gesellschaften für Public Health und sexuelle Gesundheit. Sie ist Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzende von Terres des Femmes Österreich (TdFÖ). Kontakt: office@wimmer-puchinger.at

Literatur

28 Too Many (2021): The Law and FGM – Europe (Report), online unter: https://www.fgmcri.org/media/uploads/Continent%20Research%20and%20Resources/Europe/the_law_and_fgm_in_europe.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

28 Too Many (2021): Das Gesetz und Weibliche Genitalverstümmelung /-beschneidung – Österreich (Report), online unter: https://www.fgmcri.org/media/uploads/Law%20Reports/austria_law_report_v1_(july_2023)_german.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

European Institute for Gender Equality (2021): Weibliche Genitalverstümmelung: Wie viele Mädchen sind in Österreich gefährdet? Publications Office, online unter: https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/20205974_mh0620131den_pdf.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

European Institute for Gender Equality (2021): Estimation of girls at risk of female genital mutilation in the European Union: Denmark, Spain, Luxembourg and Austria. Publications Office, online unter: https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/mh0421125enn_002.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

European Institute for Gender Equality (2013). Female genital mutilation in the European Union and Croatia: report. Publications Office, online unter: https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/eige-report-fgm-in-the-eu-and-croatia.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

FGM/C Koordinationsstelle, online unter: https://fgm-koordinationsstelle.at/ (letzter Zugriff: 01.03.2024.

FGM/C Koordinationsstelle (August 2022): Zur rechtlichen Lage von FGM/C in Österreich, online unter: https://fgm-koordinationsstelle.at/wp-content/uploads/rechtliche-Aspekte-FGMC-in-Oesterreich.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

FGM Hilfe – Verein zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung (2013): Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM). Informationen für Ärzte, Ärztinnen und Hebammen, online unter: https://fgm-koordinationsstelle.at/wp-content/uploads/Medizinischer-Leitfaden-FGM-Oesterreich.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).

Institut für Frauen- und Männergesundheit/FEM Süd (2020): Weibliche Genitalverstümmelung. Leitfaden zum Umgang mit betroffenen Mädchen und Frauen. Medizinisches Basiswissen, online unter https://fgm-koordinationsstelle.at/wp-content/uploads/Leitfaden-fuer-den-Umgang-mit-betroffenen-Maedchen-und-Frauen.pdf (letzter Zugriff: 01.03.2024).