Der Beitrag von Georg Koller untersucht das Verhältnis der Reinen Rechtslehre von Hans Kelsen zur ursprünglichen Ausformulierung der Transzendentalkritik Immanuel Kants. Dabei werden in allen Wortbedeutungen kritische Argumente vorgetragen, die ein Weiterdenken im Sinne des Kantianismus möglich werden lassen.
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