I. Einleitung
Der 8. März, der Internationale Frauentag, ist eine Erfolgsgeschichte von Frauen, die sich zur Wehr gesetzt haben. Sie erkämpften das Frauenwahlrecht und den Verfassungsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Frauen in unserer Gesellschaft haben inzwischen mehr Selbstbewusstsein und bessere berufliche Chancen. Ein uneheliches Kind ist keine Schande mehr, Scheidungen stürzen Frauen nicht mehr in Existenznot. Ehemänner, die ihre Frauen schlagen, müssen (wenn die Frau es will) die Wohnung verlassen. Vergewaltigung in der Ehe steht unter Strafe. Mädchen erzielen inzwischen die besten Ergebnisse in der Schule, sie sind weder gewalttätig, noch resigniert. Die Familienminister*innen kämpfen dafür, dass die Entscheidung für ein Kind keine Entscheidung gegen die Karriere sein muss.
Wir können auf diese Erfolge stolz sein, besonders, weil sie uns nicht geschenkt wurden, sondern weil wir sie erstritten haben. Aber diese positive Bilanz gilt nicht für alle Frauen. Es gibt immer noch soziale Benachteiligungen, es gibt Diskriminierungen von Frauen und es gibt eine große Gruppe von Frauen, die diese Entwicklung nicht erreicht hat. Und damit meine ich die Lebensbedingungen von einer Gruppe Migrant*innen in Deutschland, die eingewandert sind oder eine Zuflucht in diesem Land finden konnten. Die meisten Frauen stammen aus Gesellschaften mit patriarchalen Strukturen.
Ihnen wird die freie Entscheidung nicht gewährt, das eigene Leben selbst zu bestimmen. Und die Regierungen drücken oft, obwohl per Gesetz verboten, ein Auge zu und überlassen diese Frauen den patriarchalen Traditionen. Diese Traditionen können sich direkt auf das Familienstandsrecht auswirken, wenn zum Beispiel eine Frau, gleich welchen Alters, ohne Vali (d. h. Vormund) keine Verträge abschließen, keinen Beruf ausüben, nicht Reisen oder selbstbestimmt heiraten kann. Und auf dem Lande können in den meisten Ländern Mädchen zwischen ihrem 14. und 16. Lebensjahr verheiratet werden. Wir müssen deshalb über die Rolle der Religionen und Traditionen in verschiedenen Gesellschaften sprechen, um uns die (positiven und negativen) Folgen der Migration klarzumachen.
Ich spreche hier für unseren Verein Säkularer Islam Hamburg. Wir haben diesen Verein vor fünf Jahren gegründet und treten für eine säkulare Gesellschaft ein. Für uns ist Religion ein Menschenrecht und Teil unserer Freiheit. Wir setzen uns für Bürger*innen, die friedlich ihren Glauben ausüben und praktizieren möchten, ein. Wir nennen uns aber bewusst säkular, weil wir die Herrschaft einer Religion ablehnen und „Glaube und Politik“ laizistisch trennen. Nicht religiöse Gesetze sollen über das Leben der Mädchen und Frauen bestimmen, sondern die gesellschaftlich errungenen.
Ich spreche hier auch als Vorstandsfrau der Frauen- und Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, mit der wir seit Jahrzehnten gegen religiöse Bevormundung von Frauen, gegen religiöse Gesetze wie Vollverschleierung, Kinderehe, Zwangsverheiratung, Polygamie, Genitalverstümmelung, Flucht und Frauenrechte, kämpfen.
Auch in diesem Bereich haben wir als Frauen in Deutschland vieles, besonders Rechtliches, erreicht.
Hier einige Beispiele:
- Anerkennung von Vergewaltigung in der Ehe als Straftat (1997)
- Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes (2002) gegen häusliche Gewalt
- Zwangsheirat als Straftatbestand (2011)
- Genitalverstümmelung als Straftatbestand (2013)
- Reform des Sexualstrafrechts „Nein heißt nein!“ (2016)
- Kindereheverbot, durch Festsetzung des Mindestheiratsalter auf 18 Lebensjahre. Ohne Ausnahme (2017) keine Akzeptanz der Eheschließung im Herkunftsland
Doch wir als Verein stehen mit diesen Themen oft allein da. Die Frauen, die der patriarchalen Gewalt ausgesetzt sind, haben keine Lobby, sie sind in unserer Gesellschaft unsichtbar. Selbst aufgeschlossene Migrant*innen, die sich dieser Probleme durchaus bewusst sind, schweigen oft, weil sie meinen, nicht schlecht über Migrant*innen, über ihr Herkunftsland sprechen zu dürfen. Sie feiern immer nur Erfolge und eine gelungene Integration oder verteidigen Traditionen als ihr mitgebrachtes Recht.
Ich meine aber, der internationale Frauentag ist genau der richtige Anlass, auf das Schicksal dieser Frauen mitten in unserer Gesellschaft aufmerksam zu machen. Und ich möchte am Beispiel der Familie aufzeigen, wie wichtig der Blick auf Familienstruktur und Kinderrechte in diesem Zusammenhang ist, denn die meisten hier aufgeführten Menschenrechtsverletzungen finden in der Familie statt.
II. Der Begriff Familie
In allen Verfassungen wie der Menschenrechtskonvention wird der Familie als „natürlicher Kernzelle der Gesellschaft“ größtmöglicher Schutz gewährt. In den europäischen Gesellschaften hat sich die Rolle der Familie durch die Frauenrechtsbewegung(en) in den letzten Jahrzehnten maßgeblich verändert. Die Familie hat sich von einer vom Mann bestimmten „Hausgemeinschaft“ zu einer multifunktionalen gesellschaftlichen Kernzelle gleichberechtigter Partner*innen entwickelt, in der im maßgeblichen Sinne die soziale, wirtschaftliche, politische und wertorientierte Sozialisation der Kinder im Sinne eines emanzipierten und im besten Fall auf Freiheit, Verantwortung und Selbständigkeit ausgerichteten Zusammenlebens stattfindet. Die Familie wurde mithin zur Kernzelle einer freien, emanzipierten Gesellschaft.
Der Staat überlässt aufgrund dieses Common Sense den Eltern die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und räumt ihnen weitgehende Privilegien ein. Oberster Maßstab ist hier immer das „Wohl des Kindes“. Können Familien dies aus bestimmten Gründen nicht leisten, sprechen wir von dysfunktionalen Familien, denen staatlicherseits über Jugendämter etc. Hilfe und Unterstützung gewährt wird. Im schlimmsten Fall können die Kinder von ihren Eltern getrennt und unter staatlichen Schutz gestellt werden. Was ist aber, wenn diese Auffassung von Familie zum Beispiel aus traditionellen oder religiösen Gründen nicht geteilt wird? Gelten für diese Gruppen unsere Grundrechte nicht?
Während es in unseren westlichen Gesellschaften dahingehend einen Konsens gibt, der durch die Grundrechte abgesichert ist, und jede/jeder selbstständig entscheiden kann, wann, wen und vor allem ob er heiraten will, gilt in den meisten Gesellschaften dieses Grundrecht nicht. Nach deren Auffassung ist es die vornehmste und selbstverständliche Pflicht der Familie, d. h. des Vaters, der Mutter oder des Familienoberhaupts bzw. Vormunds, den Sohn und die Tochter zu verheiraten. Begründet und rechtlich legitimiert wird das durch das traditionell herrschende Familienrecht in vielen Ländern.
III. Ein islamisches Beispiel
In orientalischen Ländern wird traditionell versucht, das Geschlechterverhältnis zwischen Männern und Frauen strikt zu ordnen. Dafür steht in den meisten Ländern – außer in der Türkei, Tunesien, Senegal und teilweise in Ghana – das religiös begründete Familienrecht. Die Interpretation des Familien- und/als Personenstandsrechts liegt dabei in den Händen der Imame/Rechtsgelehrten. Das heißt, es gilt das Recht der Scharia als Gottesgesetz.
Dieses Recht konstituiert die Familie und kontrolliert ganz besonders die Sexualität der Frau. Dabei ist entscheidend, dass Männer und Frauen sich öffentlich nicht begegnen sollen. Idealtypisch hat die Frau nur innerhalb der Familie einen Platz, aber eben nicht in der Öffentlichkeit. Die Männer haben die Aufgabe, das gemeinsame Haus für die Frauen zur Verfügung zu stellen und sie in der Öffentlichkeit zu begleiten. Dies wird als eine Form von Schutz gesehen, um vor Kontakten zu Fremden zu schützen, da es dadurch eventuell zur Verletzung der Familienehre kommen könnte. Seitens der Männer wird es also als eine „ehrbare“ Aufgabe und Pflicht gesehen, Wächter der Familie zu sein.
Mit dieser Last, die den Jungen vorgelebt und von ihnen erwartet wird, ist der Mann ein Leben lang an die Familie gebunden. So kann auch er nicht auf ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben vorbereitet werden. Damit wird auch ihm ein individuelles Ich-Sein genommen, durch dass er seine eigenen Fähigkeiten, seine Kreativität entdecken und entfalten könnte. So kann er auch kein freier Geist, kein freier Mensch, kein freier Bürger werden. Es wird ihm aufgebürdet, über die Frau, über die Mädchen in der Familie zu wachen. Für viele Männer ist das auch eine erdrückende Aufgabe.
Die meisten Traditionen/Religionen sind patriarchal oder hierarchisch. Gott ist (fast) in allen Weltreligionen ein Mann. Das islamische Familienrecht regelt darüber hinaus Scheidung, Unterhalt, Erbfolge, Sorgerecht in allen Bereichen zugunsten des Mannes. Auch ist die Frau in vielen Ländern wie Iran, Saudi-Arabien, Pakistan oder Afghanistan nach dem islamischem Recht kein Rechtsobjekt. Wie bereits anfangs erwähnt, ist sie nicht rechtsfähig, um Verträge abschließen zu können. Sie kann somit auch keine Wohnung mieten oder reisen. Sie ist aber bereits ab dem 11. Lebensjahr schuldfähig, das heißt, wenn sie die ihr vorgeschriebenen Gesetze nicht befolgt, kann sie bestraft werden, nicht nur in der Familie, sondern auch staatlich und gesetzlich durch Gefängnisstrafen, körperliche Züchtigungen wie Peitschenhiebe oder die Todesstrafe, denn da ist sie dem Mann schon gleichgestellt.
Es gibt in vielen dieser Länder auch Frauenbewegungen, die seit Jahrzehnten für Reformen kämpfen, mit Erfolg: In Marokko wurde 2025 gerade das Familienrecht reformiert. Die Frauen haben nun das Recht, sich scheiden zu lassen, das Gericht entscheidet, wer die Kinder bekommt und die Frau kann nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung mit den Kindern bleiben, der Mann muss ausziehen. Bisher musste sie bei Verstoßung ohne ihre Kinder zu ihren Eltern gehen. Beim Tod des Ehemannes bekommt nun nicht mehr der Bruder oder die Familie die Wohnung und die Kinder, sondern die Frau erbt nun in Marokko das Eigentum des Mannes und kann mit den Kindern in der Wohnung bleiben. Leider konnte das marokkanische Parlament an einem Punkt nichts ändern: die Männer müssen uneheliche Kinder nicht akzeptieren und sie bleiben weiterhin ohne Namen. Auch die Frau ist dadurch schutzlos und muss das Haus verlassen.
IV. Umsturz des Familienrechts im Jahr 1978
Mit der Islamischen „Revolution“ von 1978/79 und der Installation eines Gottestaates durch Ayatollah Khomeini wurde ein Familienrecht eingeführt, das auf den Vorgaben des islamischen Rechts beruht. Alle fortschrittlichen Frauenrechte, die Reformierung des Familienrechts durch den Schah, vor allen Dingen durch Farah Diab, wurden einkassiert. Damit einhergehend gab es einschneidende Veränderungen, die vor allem die Rechte von Frauen und Kindern betreffen: Das Recht auf Scheidung und das Sorgerecht geschiedener Frauen für die Kinder wurden als alleinige Verantwortung auf Männer übertragen. Das Mindestalter für die Verheiratung von Mädchen wurde zunächst auf dreizehn, dann auf neun Jahre herabgesetzt. Polygamie für Männer wurde legal. Das Zeugnis einer Frau vor Gericht ist seitdem nur halb so viel wert wie das eines Mannes. Nach der Machtübernahme machte Ayatollah Khomeini am 8. März 1979, dem Internationalen Frauentag, die Verhüllung der Frauen unter dem Tschador zum Gesetz. Seit der Ermordung Jina Mahsa Amadi vor drei Jahren im Iran sind Frauen auf den Straßen und kämpfen für ihre Rechte. Wir unterstützen sie hier in Deutschland. Aber wie können wir mit den mitgebrachten patriarchalen Vorstellungen der Migrant*innen umgehen?
V. Imam-Ehen
Nach Schätzungen von Expert*innen werden 10 bis 20 % aller muslimischen Ehen in Deutschland nur religiös geschlossen, dabei handelt es sich um sogenannte „Imam-Ehen“. Was fatale Folgen für Mädchen und Frauen hat. Rein religiöse Eheschließungen können eine verstärkte Abhängigkeit der Ehepartnerin fördern: Die betroffenen Frauen haben keinen Anspruch auf Unterhalt, es gibt keine Schutzvorschriften für die finanziell Schwächeren beim Scheitern einer Ehe. Mehrfach-Ehen werden durch das Gesetz quasi „legalisiert“, eine rein religiöse Zwangsverheiratung lässt sich strafrechtlich nicht verfolgen. Deshalb vertritt TERRE DES FEMMES dahingehend deutliche Positionen:
- Religiöse Eheschließungen wie Imam-Ehen ohne vorherige standesamtliche Registrierung sind als nichtig anzusehen.
- Beide ehewilligen Partner müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch im Ausland geschlossene Ehen gelten nur, wenn die Ehepartner volljährig sind.
Nun ist es wichtig, der Situation ins Auge zu sehen und die Ursachen zu benennen. Genauso wichtig aber scheint es mir, Wege aufzuzeigen, wie sich diese Situation ändern kann. Die Erfolge der Frauenbewegung verweisen darauf, dass weder die Abschaffung des § 218 noch das Frauenwahlrecht oder irgendein Fortschritt für die Frauen ohne das politische Engagement und das Aufbegehren der Frauen in ihren Familien nicht Wirklichkeit geworden wären. Aber wie haben sie das gemacht? Sie waren wenige und wollten sich nicht mehr mit dem Status quo abgeben. Sie haben über ihre Rolle in der Gesellschaft nachgedacht und eine positive Identität als Frau gefunden, dann haben sie Forderungen aufgestellt, sich vernetzt und Verbündete sowie die Öffentlichkeit gesucht, auch unter Männern. Sie haben damit die Gesellschaft verändert.
Und wenn wir heute darüber sprechen, dass Migrant*innen auch über sich selbst bestimmen wollen, dann wird es für sie keinen anderen Weg geben, als die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Frauen dürfen sich weder als Opfer ihrer Männer noch der Verhältnisse begreifen. Sie sind auch keine Mündel ihrer Familien oder wohlmeinender Politiker*innen. Migrant*innen, die in diesen prekären Strukturen leben, müssen eine eigene Identität finden, und zwar als gleichberechtigte Bürger*innen dieses Landes, mit gleichen Rechten und Pflichten. Sie müssen lernen, die Herrschaft der Männer in Frage zu stellen, sie müssen lernen, ihren Männern zu widersprechen, um sich zu organisieren.
VI. Forderungen Frauen Rechte
Migrant*innen müssen beim Asylantrag mit ihren Ehemännern selbst unterschreiben können. Der Mann darf nicht als alleiniger Haushaltsvorstand über das Geld entscheiden. Bei Verstoßung/Trennung müssen alle möglichen Formen des Aufenthalts obligatorisch sein. Die Frau muss ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen und über ein eigenes Konto verfügen, auf das ggf. die Sozialleistungen wie das (halbe) Kindergeld gezahlt werden. Sie muss auch das Recht haben, in Mietverträgen verzeichnet zu sein.
Eine große Verantwortung haben dabei diejenigen Migrant*innen, die es geschafft haben, sich von den gesellschaftlichen Zwängen der Traditionen, alten Sitten und Bräuche zu emanzipieren. Jene, die eine Ausbildung haben, die im Beruf stehen, die für sich und über sich bestimmen können, müssen den anderen Frauen Mut machen, sie aufklären, sie aus der Isolation herausholen. Die Wahrheit ist immer konkret und Zivilcourage erfordert Mut. Aber wir können nicht nur dem Staat, den Lehrer*innen oder Sozialarbeiter*innen diese Aufgabe überlassen. Wir sollten als Bürger*innen durch aktives Handeln die Zustände gemeinsam ändern.
VII. Sie dürfen nicht schweigen!
- Nehmen sie es nicht hin, wenn sie von häuslicher Gewalt erfahren. Sprechen sie die Leute an oder bringen sie zur Anzeige!
- Machen sie es öffentlich, wenn sie erfahren, dass Mädchen gegen ihren Willen verheiratet werden sollen. Helfen sie diesen Frauen!
- Akzeptieren sie als Eltern oder Lehrer*innen nicht, wenn Mädchen vom Schwimm-, Sport- oder Sexualkundeunterricht abgemeldet werden oder nicht an Klassenreisen teilnehmen dürfen!
- Gehen sie nicht zu Hochzeiten, bei denen sie nicht sicher sind, dass die Braut kein Kind ist und die Brautleute diese Entscheidung aus eigenem Willen getroffen haben!
Das sind nur kleine Schritte, selbst Verantwortung zu übernehmen. Aber sie werden auf Dauer ein anderes Bewusstsein dafür schaffen, was unsere Zivilgesellschaft trägt und womit man sich ausgrenzt. Das ist ein Schritt. Aber es wird auch nötig sein, bestimmte Dinge gesetzlich oder per Vorschrift zu regeln. Eine demokratische Gesellschaft muss ihre Errungenschaften verteidigen, wenn sie bestehen will.
Ich trete dafür ein, dass jeder, ob Mann oder Frau, d. h. auch jedes muslimische Mädchen und jeder junge Mann das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob, wann und wen er heiratet. Und es müssen alle bestraft werden, die versuchen, junge Menschen mit Zwang oder Druck zur Ehe zu nötigen.
Unsere Gesellschaft braucht freie, selbstbewusste Frauen!
NECLA KELEK
ist Vorstandsfrau von Terres des Femmes. Sie ist als Soziologin, Frauenrechtlerin und Publizistin eine der prominentesten islamischen Stimmen in Deutschland und hat sich als Menschenrechtlerin und Kritikerin des autoritären Frauenbilds im traditionellen Islam einen Namen gemacht.Weitere Informationen online unter: www.neclakelek.de.
Links
Verein Säkularer Islam Hamburg, online unter: https://www.vsi-hh.de/
Terre des Femmes Deutschland, online unter: https://frauenrechte.de/
Terre des Femmes Österreich, online unter: https://terredesfemmes.at/
(letzte Zugriffe: 01.09.2025)
Weitere Informationen
Frauen im Iran
Frauen sind durch das im Iran angewandte islamische Rechtssystem – die Scharia – in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt und werden systematisch entrechtet. Das ist kein Zufall, Versehen oder einfach „nur“ ein langlebiges Überbleibsel aus der Vormoderne. Es ist das erklärte Ziel der „Väter“ und „Führer“ der Islamischen Republik. Das islamische Recht und die Herrschaft (ausschließlich männlicher) islamischer Geistlicher sind die Fundamente der Islamischen Republik Iran. Das klassische islamische Recht schließt eine Gleichberechtigung kategorisch aus. Das gilt sowohl für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als auch für die Gleichberechtigung von Musliminnen, Nichtmusliminnen und Religionslosen. Die Entstehung und einzelne Aspekte dieser Ungleichbehandlung sind im Folgenden erläutert:
Scharia als islamisches Rechtssystem
Die Scharia wird in der islamischen Theologie als vollkommene Ordnung Gottes verstanden, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde. Das Ehe- und Familienrecht gilt als Kern der islamischen Gesetze, der Scharia, und ist mit wenigen Ausnahmen heute in allen islamischen Ländern eine wesentliche, teilweise auch die einzige Grundlage des Personenstandsrechts und damit der Rechtsprechung in Zivilprozessen.
Beispiel Hamburg
Von der schiitischen Blauen Moschee in Hamburg aus sind vor 44 Jahren im Schutze unserer freiheitlichen Gesellschaft unter der Führung des damaligen Direktors der Moschee, dem späteren zweiten Mann des Mullah-Regimes, Mohammed Hossein Beheshti, die Pläne für die Umsetzung der frauenfeindlichen Gesetze der Scharia im Iran geplant worden.
Mohammad Chatami, der von 1997 bis 2005 im Iran regiert hat, und für Folter und Unterdrückung verantwortlich ist, war ab 1978 Direktor der Blauen Moschee. Der jetzige Leiter dieses „Instruments der Islamischen Staatsführung“, Ayatollah Mofateh, erstellt Fatwas, religiöse Gutachten, in denen er seiner Gemeinde z. B. das Kopftuch bei Kindern als religiös verpflichtend vorschreibt. Obwohl unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, arbeitet der Hamburger Senat mit dieser demokratie- und frauenfeindlichen Organisation im Rahmen eines Staatsvertrages zusammen und lässt deren Einfluss auf die Schulpolitik zu. Das Islamische Zentrum Hamburg wurde vor einem Jahr vom Bundesinnenministerium geschlossen.
Was geschieht mit der Blauen Moschee?
Aktuell ist auch die Blaue Moschee bis zum heutigen Tag geschlossen, das Vereinsvermögen eingezogen. Die Staatsanwaltschaft sichtet das in der Moschee beschlagnahmte Material. Gegen das Verbotsverfahren hat das IZH Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Wann das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheidet? Unklar. Es kann Jahre dauern. Nötig ist eine politische Entscheidung, die sich eindeutig gegen den politischen Missbrauch von Religion und religiöser Symbole wendet. Das Islamische Zentrum Hamburg muss Geschichte sein. Die Blaue Moschee muss ein Ort der Mahnung für die Freiheit und die Menschenrechte werden
- an dem an die Opfer des religiösen Fundamentalismus gedacht wird, deren prominentes Opfer Jina Masha Amini ist. Ihr Name steht für die Bewegung „زن، زندگی، آزادی, / Jin, Jiyan, Azadî / Frau, Leben, Freiheit!“
- Ein Ort, an dem die große kulturelle Vielfalt der iranischen Völker und Kulturen einen Platz findet. An dem gefeiert, diskutiert und ein Ort, an dem auch am Freitag gebetet werden kann.
- Die Behauptung die Muslime hätten keinen Platz zum Beten in Hamburg, und die Öffnung der Moschee fordern ist nicht richtig.
- Es gibt in Hamburg offiziell 66 Moscheen und Gebetsräume. Niemand verbietet Irgendjemanden das Beten oder Gläubigen den Gottesdienst.
Die Blaue Moschee sollte als Kulturinstitution, unter welcher Aufsicht auch immer, nie wieder ein Zentrum des politischen Islam sein.
