Die Integrationsdebatte gewinnt an Schärfe und dabei kommt dem Bildungsbereich eine besondere Bedeutung zu. Die AutorInnen argumentieren, warum der notwendige Spracherwerb kein Allheilmittel für gelungene Integration ist. Ein breiterer Bildungsansatz muss die Segregation im Schulsystem ebenso beseitigen, wie er die Dequalifizierung von MigrantInnen verhindern muss. Dann sei Bildung tatsächlich ein zentrales Instrument für gelungene Integration. von Elisabeth Felbermair und Senad Lacevic
In jüngster Zeit zeichnet sich die Etablierung eines neuen gesellschaftlichen Konsens ab, der abseits von Strache, Stammtisch und „Krone” quer durch alle Bevölkerungsschichten die Integrationsdebatte als Sicherheits- und Problemdiskurs führt. Wer „ Ausländer” sagt, muss auch „Autodiebstahl”, „Wohnungseinbruch” und „Asylmissbrauch” sagen. In der „Presse am Sonntag” war jüngst zu lesen, man müsse „außerordentliches Glück” haben, in bestimmten Gegenden Wiens eine des Deutschen mächtige Auskunftsperson zu finden; im „Standard” war von österreichischen Jugendlichen zu erfahren, die von „türkischen Gangs” aus Parks vertrieben werden. Egal, welches Medium konsultiert wird, es scheint außer Frage zu stehen, dass Österreich dieser Tage einem massiven „Ausländerproblem” gegenübersteht.
In Österreich leben mehr als 750 000 Menschen (vgl. BMI Jahresstatistik Migration), die eine aufrechte Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis haben. Nicht eingerechnet in dieser Zahl sind AsylwerberInnen (vgl. BMI Jahresstatistik Asyl), Asylberechtigte, Menschen mit subsidiärer Schutzberechtigung und Staatsangehörige der Europäischen Union. Diese Zahlen geben Anlass zu einer Diskussion über Wesen und Kriterien der gelungenen Integration von MigrantInnen.
Der momentane Diskurs übernimmt unkritisch die FPÖ-Diktion von „den Ausländern”, die ein Sicherheits- und wirtschaftlich-kulturelles Problem darstellen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Asyl, Migration und Zuzug aus alten und neuen EU-Ländern oder Eingebürgerten; ob türkischstämmige Jugendliche der zweiten Generation, nigerianische AsylwerberInnen, neu zugezogene RumänInnen oder Personen, die seit Jahrzehnten die österreichische Staatsbürgerschaft haben: sie alle werden pauschal zum Gegenstand diffuser Ängste, denen, so die gängige Meinung, auch politisch Rechnung zu tragen ist. Resultierend daraus sind die Integrationsagenden dem Innenministerium zugeordnet und als Reaktion auf das „Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung” wird das Asyl- und Fremdenrecht stetig verschärft. Ziel ist es, Österreich als Einwanderungsland möglichst unattraktiv zu machen und somit die Immigration einzudämmen. Die Integration der bereits im Land befindlichen Menschen mit Migrationshintergrund endet bei verpflichtenden Deutschkursen und der Forderung nach „Anpassung”, damit die betreffende Person in der Öffentlichkeit möglichst nicht aus „Ausländer” wahrnehmbar ist (Stichwort Kopftuch, Sprache, Verhalten).
Das Konzept, welches hier im Hintergrund steht, ist die Assimilation. Diese manifestiert sich am besten in dem Satz: “Die [Ausländer] sollen sich gefälligst integrieren”. Damit wird allerdings nicht Integration gefördert, sondern Anpassung gefordert, mit dem Ziel keine kulturellen oder sonstigen Unterschiede mehr aufzuweisen. Diese Assimilation wird in der öffentlichen Diskussion, aber mit Integration gleichgesetzt.
Deshalb ist es wichtig, den Begriff der Integration zu klären. Ein Ansatz sieht Integration im Idealfall als wechselseitigen Prozess der Anpassung und der Veränderung zwischen einer aufnehmenden und einer aufzunehmenden Gruppe. „Das bedeutet jedoch nicht, dass sich beide auf halben Weg treffen, vielmehr müssen die EinwanderInnen große individuelle Anpassungsleistungen erbringen, während die österreichische Gesellschaft die Voraussetzungen für die Integration von MigrantInnen schaffen muss. Das bedeutet, Österreichs politische, rechtliche und kulturelle Institutionen so umzugestalten, dass aus Fremden gleichberechtigte BürgerInnen werden.” (zit. in Fassman/Münz 1995, S.33).
Es geht bei der Integration also nicht um das Verstecken des Fremden, sondern um einen gemeinschaftlichen Prozess, an dessen Ende Unterschiede nicht verschwinden müssen.
Wie weit Österreich von diesem Integrationsbegriff entfernt ist, zeigt sich schon allein daran, dass die Integrationsagenden (wie oben erwähnt) im Innenministerium angesiedelt sind, wo sie automatisch in einer Sicherheitsdiskussion enden. Ein erster, auch symbolisch wichtiger Schritt wäre es, der Integration zu einem eigenen Staatssekretariat oder Ministerium zu verhelfen, um die Maßnahmen, die in den verschiedensten Bereichen notwendig sind, zu bündeln, evaluieren und koordinieren. Danach müssten die Defizite benannt und verbessert werden (vgl. Integrationsfonds 2009). Dass dies keinesfalls eine unnötige „Aufblähung des Regierungsapparates” ist, wie diese Idee von Werner Faymann jüngst verworfen wurde, zeigt das Beispiel aus Wien, wo es mit Sandra Frauenberger zumindest eine eigene Stadträtin für Integration gibt.
In einem solchen Umfeld wird es erst möglich, differenzierte Konzepte zu entwickeln, die über populistische Forderungen hinausgehen. Frauenberger vergleicht das Wiener Integrationskonzept mit einem Haus: „Der Anspruch, dass Zuwanderung klare Regeln braucht und an Integrationsmaßnahmen gekoppelt sein muss, ist dessen Fundament. Die vier Eckpfeiler dieses Hauses heißen: „Sprache”, „Arbeitsmarkt”, „Zusammenleben” und „Messbarkeit”. Das darüberstehende Dach muss daher ein breites Bündnis quer durch alle Bevölkerungsgruppen, durch alle Lebensbereiche und durch alle Politikbereiche sein. Ein klares Bekenntnis für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt, ein klares Bekenntnis für Integration und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.” (www.sandra-frauenberger.at)
Wiewohl stark vereinfachend, geht das Wiener Konzept doch klar in Richtung einer wechselseitigen, echten Integration.
Konterkariert wird dieses Konzept durch die geltende Gesetzeslage im Bund, die eher das Konzept der Assimilation verfolgt und darauf setzt, Österreich als Einwanderungsland unattraktiv zu machen. Damit stehen die vier Säulen auf einen sehr wackeligen Fundament. Anstatt also die politischen, rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, die ein Gelingen der Integration ermöglichen, verschärft der österreichische Gesetzgeber die Situation.
Beispiele hierfür gibt es viele: Es gibt Menschen, die einen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber keinen legalen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Auch der jährlich notwendige Verlängerungsantrag, der mit finanziellen Belastungen einhergeht und abgelehnt werden kann, wenn bestimmte Ressourcen nicht nachgewiesen werden können, trägt nicht zur Wirksamkeit von Integrationsmaßnahmen bei. Die Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes unter ÖVP/FPÖ/BZÖ geht in dieselbe Richtung. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.
Ist man an echter Integration interessiert, so dürfen Gesetze kein Hindernis sein, sondern sollen einen Rahmen schaffen, in dem Integrationsmaßnahmen möglich werden. Dazu braucht es zuallererst ein Bekenntnis, dass Österreich ein Einwanderungsland ist, was es historisch nicht immer war, und dass Immigration per se keine Bedrohung darstellt. Wenn Konsens über diese beiden Punkte herrscht, dann wird es auch möglich sein, ein Fremdengesetz zu schaffen, das nicht alle drei bis sechs Monate novelliert werden muss, weil es den Ansprüchen nicht genügt. Ein solches Gesetz muss klare und transparente Regeln für die Zuwanderung enthalten.
Bildung als Schlüssel gesellschaftlicher Teilhabe
Bildung hat einen zentralen stellenwert, weil sie die einzige Möglichkeit bietet, sozial aufzusteigen. Zudem ist ein Mindestmaß an Bildung nötig, um sich in soziale und politische Prozesse einklinken zu können. Vereinfacht gesagt, wer nicht lesen oder schreiben kann, wird es sehr schwer haben, auf der politischen Ebene seine/ihre Forderungen zu artikulieren. Jemand der/die die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird keine Arbeit in höheren Positionen finden, es sei denn es handelt sich um ausländische Manager, die nach Österreich geholt werden. Mit Alphabetisierung und dem Erwerb von Sprachkenntnissen allein ist es jedoch noch nicht getan.
Ohne den Abschluss von höheren Bildungsmaßnahmen ist ein sozialer Aufstieg nur sehr schwer möglich. Wenn wir uns den Integrationsbegriff von Münz und Fassmann in Erinnerung rufen, dann bedeutet gelungene Integration, dass in einer Gesellschaft jeder/m in einer Gesellschaft unabhängig von Herkunft und/oder Muttersprache die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten offen stehen müssen.
Statistiken, die Bildungsgrad und Herkunftsland korrelieren, zeigen noch einmal sehr schön, wie sehr eine differenzierte Betrachtung der „AusländerInnen” notwendig ist. Denn Menschen ohne österreichische Staatsangehörigkeit sind in den höchsten und niedrigsten Bildungsschichten überproportional vertreten; österreichische Staatsangehörige sind hingegen auf der mittleren Bildungsebene viel stärker präsent. 2007 verfügte etwa ein Viertel der österreichischen Staatsangehörigen im Alter von 25 bis 64 Jahren über Matura oder einen akademischen Titel verfügte, wohingegen rund ein Drittel der im Land befindlichen Nicht-StaatsbürgerInnen diesen Bildungsgrad erreicht hatte. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass ZuwandererInnen aus EU und EWR einen AkademikerInnenanteil von 29% aufweisen, aber nur 3% der ZuwandererInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien und 2% aus der Türkei.
Andererseits sind nicht-österreichische StaatsbürgerInnen auch bei den niedrigen Bildungsabschlüssen überrepräsentiert. 34% der ZuwandererInnen aus der der Altersgruppe 25 bis 64 verfügen nur über einen Pflichtschulabschluss, während der Anteil bei den österreichischen Staatsangehörigen 16% beträgt. Aber auch hier ist die Gruppe der ZuwandererInnen nicht homogen: BürgerInnen anderer EU-Staaten haben nur zu 9% den Pflichtschulabschluss als höchste abgeschlossene Bildung, wohingegen der Anteil der Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien mit 48% und der Türkei mit 76% deutlich höher (vgl. österreichischer Integrationsfonds, u.a. 2009).
Auch ein Blick an die Schulen zeigt deutlich, dass Österreich noch weit von gleichen Chancen für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und Muttersprache entfernt ist. Kinder mit ohne österreichische Staatsbürgerschaft (insgesamt 9%) sind in Sonderschulen mit 18% über- und in AHS/BHS mit einem Anteil von 6% bzw. 5% unterrepräsentiert. Häufig sind die Deutschkenntnisse bei Schuleintritt ausschlaggebend für die weitere schulische Laufbahn, etwa wenn mangelhafte Deutschkenntnisse dazu führen, dass ein Kind statt der Volks- in die Sonderschule kommt, wo ein Viertel der SchülerInnen Deutsch nicht als Muttersprache haben. SchülerInnen mit nicht-deutscher Muttersprache wiederholen zudem öfter als ihre österreichischen KollegInnen eine Schulstufe und beenden ihre schulische Laufbahn zudem öfter mit Ende der Schulpflicht (vgl. österreichischer Integrationsfonds, u.a. 2009).
Man sieht an all diesen Daten, dass ausländische Staatsangehörige nicht die die gleichen Chancen haben, wie ihre österreichischen KollegInnen und dass man auch eine Differenzierung der Zielgruppe „AusländerInnen” bei allen Maßnahmen im Auge behalten muss.
Sprache als Allheilmittel?
Unbestritten ist, dass gute Deutschkenntnisse wichtig für die Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen sind. „Sprache ist die wesentliche Voraussetzung für Verständigung, aber auch Voraussetzung für schulischen Erfolg und beruflichen Aufstieg.” (zit. in ÖIF Konsenspapier 2009, S.1)
Die Integrationsvereinbarung, die 2006 neu geregelt wurde, sieht die Absolvierung eines einheitlichen 300stündigen Deutschkurs inklusive verpflichtender Abschlussprüfung auf Niveau A2 nach europäischem Referenzrahmen vor. Diese Integrationskurse werden, ebenso wie die AMS-Deutschkurse für arbeitslose MigrantInnen und arbeitssuchende Jugendliche mit Migrationshintergrund als Allheilmittel betrachtet.
Inwieweit 300 Stunden ausreichen um Deutsch zu lernen, ist eine andere Frage. In Frankreich dauern vergleichbare Kurse 500 Stunden, in Deutschland sogar 600 Stunden.
Die Kosten der Kurse sind sehr hoch und müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Die Kurskosten werden am Ende vom Innenministerium nur zum Teil rückerstattet. Hier sind sie regionale Förderungen sehr wichtig, damit der Deutschkurs nicht zur Schuldenfalle wird.
Außerdem zu beleuchten ist der Hintergrund der Einführung dieser Maßnahme und deren Kommunikation nach außen hin. Bei der Einführung stand der Zwangscharakter des verpflichtenden Deutschlernens im Vordergrund, folgend der populistischen Forderung :”Die sollen gefälligst Deutsch lernen!” oder „Deutsch statt nix verstehen”.
Aber Lernen unter Zwang funktioniert schlecht. Statt Menschen über einen Kamm zu scheren und von ihnen im einem gewissen Zeitraum (4 Jahre) ein gleiches Niveau (A2) vorzuschreiben, wäre es sinnvoller zielgruppenspezifische Angebote zu setzen und zu erweitern (vgl. Rieder 2009).
Entscheidung über den sozialen Aufstieg - Die Schule
Österreich ist eines der wenigen Länder mit einem sogenannten differenzierten Schulsystem. Was eigentlich gut klingt, heißt in Wirklichkeit, dass mit bereits im Alter von zehn Jahren die Entscheidung über die weitere Laufbahn der schulpflichtigen Kinder fällt. In der Realität führt diese frühe Trennung zu einer Selektion nach sozialen Kriterien, die zur Vererbung des sozialen Status führt: Haben die Eltern studiert, so besucht das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit eine AHS; haben die Eltern jedoch nur die Pflichtschule absolviert, landet das Kind fast sicher in der Hauptschule oder kooperativen Mittelschule. Damit verbunden sind Einschränkungen in der Berufswahl und verminderte Chancen auf sozialen Aufstieg.
Die österreichische Lösung, neben AHS-Unterstufe und Hauptschule als dritten Schultyp die Kooperative Mittelschule zu etablieren, um die „Wahlfreiheit” zu erhalten, führt die Idee der gemeinsamen Schule der 10- bis 14jährigen ad absurdum. Eltern können so weiterhin ihre Kinder vor schlechterem Bildungsniveau bzw. „den Ausländerkindern” ins Gymnasium zu Ihresgleichen retten und so die Tradition der sozialen Selektion weiter fortsetzen. Solange sich die Wege je nach Herkunft nach der Volksschule trennen, wird sich nichts an der Ungleichbehandlung der Kinder ändern.
Mit der völligen Umstellung der schulischen Architektur etwa nach skandinavischem Vorbild allein ist es noch nicht getan sein: begleitend muss die LehrerInnenausbildung vereinheitlicht werden, müssen die LehrerInnen darin geschult werden, mit kulturellen Unterschieden und Mehrsprachigkeit umzugehen, müssen die Klassen- bzw. Gruppengröße verringert werden, muss in die Ausstattung der Schulen investiert werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung der flächendeckenden Ganztagsbetreuung. Dies würde Kindern aus bildungsfernen Schichten helfen, da sie unter Betreuung von LehrerInnen nochmals den Schulstoff durchgehen und Hausübungen machen können, ohne dass teure Nachhilfe in Anspruch genommen werden muss.
Ein überlegungswürdiges Modell ist auch die Unterstützung von lernschwachen Migrationskindern, durch Studierende. Dieses LernpatInnensystem wird mit Erfolg bei den Basisbildungskursen im Jugendbildungszentrum an der VHS Ottakring und im Integrationshaus Wien angewendet. Ein Belohnungsmodell für diese Studierenden könnte eingeführt werden, zum Beispiel in Form von Anrechnung der Tätigkeit für das Studium.
In Australien gibt es in Schulen ein Peer-System, das zum stärkeren Zusammenhalt in der Klasse und zu besseren Lernleistungen führt. Ähnliches gibt es auch in Großbritannien, wobei dieses Modell schulübergreifend ist.
Einen speziellen Fall im Schulsystem stellen die so genannten „SeiteneinsteigerInnen” dar: Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter nach Österreich kommen und wenig bis gar keine Deutschkenntnisse mitbringen. Die derzeitige Praxis, sie als außerordentliche SchülerInnen in den Regelunterricht zu setzen sorgt vor allem für Frustration. Weder können sie den Unterricht folgen, noch ist die Sprachförderung ausreichend.
Viele dieser Kinder und Jugendlichen verlieren Jahre und landen dann nach ihrer Schulpflicht in Maßnahmen zur Sprachförderung, oder in Kursen des zweiten Bildungsweges. Sinnvoller wäre es gleich in der Schule ein Sprachförderungsmodell einzuführen, um den SeiteneinsteigerInnen nach einem Jahr in den normalen Schulbetrieb einsteigen können und ihnen so negative Lern- und Schulerfahrungen zu ersparen.
Begleitend muss das Angebot am zweiten Bildungsweg stark ausgebaut werden. Bildungskarrieren, insbesondere die von MigrantInnen, verlaufen nicht linear. Ein Blick in die Abendschulen in Wien zeigt, dass diese längst nicht mehr von Berufstätigen mittleren Alters, sondern von jungen MigrantInnen dominiert werden. Ausgelegt ist das System aber nach wie vor auf berufstätige Erwachsene, die am Abend nach der Arbeit die Matura oder einen BMS-Abschluss nachholen. Benötigt wird ein erweitertes (Tages-) Angebot, das speziell auf die Zielgruppe der MigrantInnen ausgerichtet ist.
Ein interessantes Pilotprojekt stellt ISIS an der Volkshochschule in Wien 15 dar: Jugendliche MigrantInnen, die höhere Schulen besuchen, können am Nachmittag (oder am Vormittag, für die BesucherInnen der Abendschulen), kostenlos Nachhilfe in Anspruch nehmen. Dabei geht es nicht nur um Nachhilfe in einzelnen Fächern, sondern auch um die Erarbeitung eines Lernkonzeptes.
Verhinderung von Dequalifizierung
Im Jahr 2001 haben 39% der ZuwanderInnen einen Beruf ausgeübt, der unter ihrer Qualifikation lag. Zu diesem Ergebnis kommt das Zentrum für soziale Innovation in einer Studie. (zit. nach www.integration.at) Diese Dequalifizierung kann viele Ursachen haben: Für gut ausgebildete MigrantInnen aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien wirkt sich die Tatsache, dass die ZuwanderInnen aus diesen Ländern meist ein eher niedriges Qualifikationsniveau haben, in vielen Fällen negativ aus. Auch können mangelnde Deutschkenntnisse oder ein ausländischer Akzent ein Grund sein.
Nach der aktuellen Gesetzeslage sind ausländische Bildungsabschlüsse schwer zu nostrifizieren. Bei akademischen Abschlüssen ist das nur möglich, wenn belegt wird, dass die Nostrifikation für die Berufsausübung benötigt wird (Universitätsgesetz §90), was in der Praxis kaum nachzuweisen ist.
Zum Problem wird auch, dass die Zahl der Ausbildungsplätze im Gesundheits- und Sozialbereich sehr begrenzt ist. Das gilt auch für Nostrifikationskurse. Dazu kommt, dass die sprachliche Eingangsschwelle zu einer solchen Ausbildung sehr hoch ist und somit viele MigrantInnen ausschließt.
Diese Hindernisse sollten möglichst aus dem Weg geräumt werden. Sinnvoll wäre auch die Schaffung regionaler Anlaufstellen für die Anerkennung sämtlicher im Ausland erworbener Qualifikationen und Berufserfahrungen, nach dem One-Stop-Shop Prinzip.
Zusammenfassung
Sieht man Integration als wechselseitigen Prozess zwischen der Aufnahmegesellschaft und der Menschen, die in diese Gesellschaft aufgenommen werden wollen, so muss das Ziel eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sein. Bildung ist sehr wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Schlüssel, um zu dieser Partizipation zu gelangen.
Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Bestandteil, aber bei weitem nicht der einzige. Wie wir versucht haben zu zeigen, gibt es noch sehr viele andere Bereiche, auf die ein Augenmerk gerichtet werden sollte. Viele der Maßnahmen würden dabei nicht nur MigrantInnen zugute kommen, sondern auch deutschsprachigen Kindern aus bildungsfernen Schichten. Am Ende sogar der ganzen Gesellschaft, denn eine ins Subproletariat abgedrängte Gruppe schlecht qualifizierter ZuwandererInnen, ohne soziale Aufstiegsmöglichkeiten kostet (nicht nur finanziell) weitaus mehr, als die oben andiskutierten Maßnahmen.
Elisabeth Felbermair ist Germanistin und absolviert derzeit eine DAF-Zusatzausbildung.
Senad Lacevic ist als Sozialarbeiter im Bereich der Bildungsberatung für MigrantInnen tätig.
Literatur
Biffl Gudrun, Simonitsch Günther: Bildung und Sprache. Nachfrage nach höheren Qualifikationen. In: Österreichischer Integrationsfonds: Expertenbeiträge zur Integration. Wien 2008
Bock-Schappelwein, Julia et al.: Die ökonomische Wirkung der Immigration in Österreich 1989-2007 (Kurzfassung). Wien 2009, S. 6 ff.
Fassmann Heinz, Münz Rainer: Einwanderungsland Österreich! Historische Migrationsmuster, aktuelle Trends und politische Maßnahmen. Jugend und Volk, Wien 1995
Münz Rainer: Migration, Flucht und Vertreibung in Europa. Ein Rückblick auf das 20. Jahrhundert. In: Appelt Ernst (Hg): Demokratie und das Fremde. Multikulturelle Gesellschaft als demokratische Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Studienverlag, Innsbruck 2001
Kreuzhuber Margit, Maier Franz-Wolf: Arbeitsmarkt und Wirtschaft. Schlüsselfaktor Beschäftigung. In: Österreichischer Integrationsfonds: Expertenbeiträge zur Integration. Wien 2008
Österreichischer Integrationsfonds: Nationaler Aktionsplan für Integration. Konsenpapier. Wien 2009
Rieder Mario: Bildung als Schlüssel zur Migration. In: Zukunft. Ausgabe Mai 2009
Universität Wien: „Jetzt merke ich, dass ich etwas kann.”. Evaluation der Mama lernt Deutsch Kursreihe der Stadt Wien im Schuljahr 2006/2007. Endbericht. 1. Band. Wien 2007
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/statistiken/files/Fremde_Jahresstatistik_2008.pdf Bundesministerium für Inneres: Migration Jahresstatistik 2008; 07.07.2009
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Asyl_Jahresstatistiik_2008.pdf Bundesministerium für Inneres: Asyl Statistik 2008, 07.07.2009
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