Gabriele Heinisch-Hosek zeigt in ihrem Beitrag Meilensteine gesellschaftlichen Fortschritts für Frauen auf, die in den letzten Jahrzehnten politisch durchgesetzt worden sind. Gleichzeitig gibt sie einen Ausblick darauf, welche nächsten Schritte von der Regierung jetzt angegangen werden müssen.
Seit nunmehr 90 Jahren haben Frauen das Wahlrecht und sind aktiv am politischen Geschehen beteiligt. Am 18. Dezember 1918 wurde die neue Wahlordnung be-schlossen. Das war ein Meilenstein in der Frauenpolitik. Seit Frauen am Prozess der Gesetzgebung aktiv beteiligt sind, sind viele Veränderungen im Sinne der Frauen passiert.
Noch viel zu tun
Trotz der Erfolge in der Frauenpolitik gibt es noch viel zu tun, um tatsächlich Gleich-stellung in der Gesellschaft zu erreichen. So lange Frauen für den gleichen Job mit der gleichen Qualifikation immer noch bis zu 30 Prozent weniger Gehalt bekommen und so lange Frauen bis zu 60 Prozent weniger Pension haben, so lange wird es eine Frauenministerin brauchen. Erstmals ist es gelungen, dass sich die gesamte Bundesregierung zu einem gemeinsamen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung bekennt. Gemeinsam mit den Ressortkol-legInnen werden wir diesen Aktionsplan Realität werden lassen.
Das 90-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts möchte ich dafür nutzen, um deutlich zu machen, wo die Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Jahren liegen werden. Angesichts der wirtschaftlich sehr angespannten Situation werden wir unsere ganze Kraft dafür brauchen, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Wir werden nicht verhindern können, dass die Arbeitslosigkeit steigt. Aber unsere Aufgabe ist es jetzt, den Anstieg möglichst zu dämpfen. Gerade Frauen sind oft die Ersten, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie sind häufig diejenigen, die Teilzeit arbeiten, die schlecht bezahlte Jobs machen und schlechter qualifiziert sind. Natürlich haben wir uns abseits der zentralen Arbeitsmarktfragen auch um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Fa-milie, um den Gewaltschutz, um die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften und viele andere Fragen zu kümmern.
90 Jahre Frauenwahlrecht - Fortschritte…
Frauen kämpfen schon sehr lange um ihr Recht auf politische Teilhabe. Bereits wäh-rend der Revolution 1848 wurden die ersten Forderungen nach einer Beteiligung von Frauen am politischen Leben laut. Männer bekamen 1907 das gleiche, allgemeine Wahlrecht. Frauen wurde das gleiche Recht erst über ein Jahrzehnt später zuge-standen.
Am 12. November 1918 wurde im Staatsrat das “allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht ohne Unterschied des Geschlechtes” durchgesetzt. Am 18. Dezember 1918 wurde die genaue Wahlordnung beschlossen, das Wahlalter auf 20 Jahre und das passive Wahlrecht mit 29 Jahren festgelegt. Am 16. Februar 1919 wählten Frauen in Österreich zum ersten Mal.
Heute scheint vieles selbstverständlich geworden zu sein. Gerade die Sozialdemokratie hat die gesetzliche Umsetzung von frauenpolitischen Anliegen vorangetrieben und das Frauenministerium - zuerst als Staatssekretariat - in der Bundesregierung verankert. Frauen haben in vielen Bereichen per Gesetz die gleichen Rechte, sie werden vielfach gefördert und unterstützt. Denken wir an die Gleichbehandlungsge-setzgebung, an das Gewaltschutzgesetz und die Gewaltschutzzentren.
An Stelle der Haushaltsbesteuerung wurde die Individualbesteuerung eingeführt (1973). Frauen wurden steuerrechtlich erstmals als individuelle Persönlichkeit wahr-genommen. Die Fristenlösung wurde 1975 gesetzlich verankert. Ebenfalls 1975 wur-de gesetzlich verankert, dass der Mann nicht mehr automatisch das Familienober-haupt ist. Frauen benötigten nicht mehr die Zustimmung ihrer Ehemänner, um be-rufstätig zu sein. Der Familienname des Mannes wurde bei einer Eheschließung nicht mehr automatisch Familienname und beide Elternteile hatten nun gegenüber ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten. Das während einer Ehe erworbene Pri-vatvermögen wird im Falle einer Scheidung geteilt. Erst seit 20 Jahren steht Verge-waltigung in der Ehe unter Strafe.
Durch die Universitätsreform und die Aufhebung der Geschlechtertrennung an öffent-lichen Schulen Mitte der Siebziger Jahre wurden Bildungsbarrieren für Mädchen ab-gebaut. Und von der Einführung der 40-Stunden-Woche haben vor allem die berufstätigen Frauen profitiert.
…und Handlungsaufträge
1982 hat Österreich die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminie-rung der Frau ratifiziert und den Gesetzgeber und die Verwaltung verpflichtet, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Frauen zu treffen.
Und erst seit etwas mehr als einem Jahrzehnt ist das Gewaltschutzgesetz in Österreich in Kraft, das wesentlich dazu beigetragen hat, Gewalt gegen Frauen zu enttabuisieren und den Opferschutz in den Mittelpunkt zu stellen.
Alle diese für Frauen so wichtigen Maßnahmen haben auch dazu beigetragen, dass Diskriminierung nicht mehr so offenkundig zu Tage tritt wie noch vor einigen Jahr-zehnten.
Frauenpolitik war in diesen 90 Jahren - seit Einführung des Frauenwahlrechts - kein kontinuierlicher Prozess, sondern von Brüchen und Rückschritten gekennzeichnet. Jeder Fortschritt, der erarbeitet wurde, musste immer wieder aufs Neue verteidigt werden und jede Weiterentwicklung hat oft zähes Ringen um Lösungen erfordert.
Vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus, in der Frauen de facto auf ihre Mutterrolle reduziert wurden, sofern sie nicht zur Arbeit in Rüstungsbetrieben gebraucht wurden.
Bis zur tatsächlichen Gleichstellung ist es noch ein weiter Weg
Heute sind die Anliegen von Frauen daher nicht geringer geworden. Denn obgleich sich die Herausforderungen vor denen wir stehen gewandelt haben, ist unser Hand-lungsbedarf nicht weniger dringend. Denn von der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind wir nach wie vor weit entfernt.
Frauen verdienen nach wie vor deutlich weniger als Männer. Sie sind öfter in Teilzeit beschäftigt und seltener in Führungspositionen vertreten. Und das obwohl sie mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen und die Mehrheit der UniversitätsabsolventIn-nen ausmachen. Wie eine Studie zeigt, verdienen Frauen bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und im gleichen Betrieb immer noch weniger als Männer. Wenn man Voll- und Teilzeitbeschäftigte zusammenrechnet, verdienen die Österreicherinnen um 40 Prozent weniger als ihre Kollegen. Und selbst wenn nur die ganzjährig tätigen Vollzeitarbeitskräfte berücksichtig werden, bekommen Frauen um 22 Prozent weniger ausbezahlt als Männer.
Bildung allein kann dagegen nur wenig ausrichten. Nur 29,9 Prozent aller Frauen mit Universitätsabschluss arbeiten in der Privatwirtschaft in einer hochqualifizierten und führenden Tätigkeit, aber 43,8 Prozent aller Männer mit Universitätsabschluss haben eine solche Tätigkeit. Hier zeigt sich die Gläserne Decke an die selbst gut qualifizier-te Frauen stoßen.
Gemeinsames Bekenntnis der Bundesregierung zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt
Daher ist es besonders wichtig, dass sich die Bundesregierung gemeinsam zur Gleichstellung bekennt. Genau dieses Bekenntnis soll mit einem Nationalen Aktions-plans zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt konsequent angegangen werden. Es gilt in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam Projekte zur Umset-zung der Zielvorgaben zu erarbeiten.
Diese Schwerpunktsetzung ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig. Leider ist es Faktum, dass Frauen nach wie vor oft schlechter bezahlte oder Teilzeitarbeitsplätze haben oder in Berufen mit geringen Qualifikationsanforderungen tätig sind. Die Verunsicherung - gerade unter den Frauen - ist spürbar. Gerade darum ist unsere zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre, möglichst Arbeitsplätze zu erhalten.
Hier wird es wichtig sein, die Hälfte der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen einzusetzen und in deren Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung zu investieren. Im vergangenen Jahr standen dafür an die 400 Mio. Euro zur Verfügung. Die Arbeitsplätze von Frauen möglichst zu erhalten und ein Einkommen, von dem sie leben können, zu sichern, wird unsere volle Kraft in den nächsten ein bis zwei Jahren benötigen.
Abschließend ist festzuhalten, dass es immer wieder und stetig notwendig sein wird, auf die Anliegen von Frauen aufmerksam zu machen und sie öffentlich zu vertreten. Frauenpolitik ist wie Tempo-Machen in einem Marathon, der noch lange nicht zu Ende ist.
Gabriele Heinisch-Hosek ist seit 2. Dezember 2008 Bundesministerin für Frauenan-gelegenheiten und Öffentlichen Dienst. Zuvor war sie als Abgeordnete zum National-rat und Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschuss und als Landesrätin in Niederösterreich tätig.