Acker-Mann oder Ackermann

Gewinne der Finanzwirtschaft und steigende Ungleichheiten als deren Kehrseite bestimmen unsere Gesellschaft in zunehmendem Ausmaß. Erhard Glötzl analysiert die Finanzwirtschaft als Umverteilung zu Lasten anderer ohne gesamtgesellschaftlichen Nutzen und empfiehlt u.a. direkte staatliche Geldschöpfung als neue Finanzierungsquelle.

Der Acker-Mann bestellt unter Mühen den realen Acker und erntet am realen Markt einen bescheidenen realen Gewinn. Der Ackermann hingegen bestellt den Finanzacker und erntet ohne Mühen an den Finanzmärkten unmäßige Umverteilungsgewinne.

Der Begriff „Gewinn” ist gesellschaftlich in der Regel positiv besetzt, weil damit im Allgemeinen gemeint wird, dass ein Unternehmen durch gute Unternehmensführung und die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter einen Mehrwert geschaffen hat, der letztlich nicht nur den Eigentümern sondern auch der gesamten Gesellschaft zu Gute kommt. Dieses Grundprinzip war insbesondere für die Aufbaujahre nach dem Krieg bis in die 70er Jahre bestimmend und führte zur Zunahme des allgemeinen Wohlstandes. Volkswirtschaftlich war diese Zeit dadurch charakterisiert, dass die realen Wachstumsraten über den realen Gewinn- bzw. Zinsraten lagen. Seither beginnt sich das Blatt immer stärker zu wenden. Die realen Wachstumsraten fallen immer weiter unter die realen Gewinn- bzw. Zinsraten, die Finanzwirtschaft koppelt sich immer stärker von den realen Märkten ab und gleichzeitig nimmt die Ungleichheit in der Gesellschaft immer stärker zu. Die Finanzwirtschaft fungiert gleichsam als gewaltige Umverteilungsmaschine, die großflächig immer mehr Geld absaugt, um es an Wenige zu verteilen.

Für das Verständnis wesentlich ist die Unterscheidung von „echten Gewinnen” und „Umverteilungsgewinnen”. Dabei soll von einem echten Gewinn immer dann gesprochen werden, wenn bei dem zugrunde liegenden ökonomischen Prozess ein realer Mehrwert geschaffen wird. Ein reiner Umverteilungsgewinn hingegen liegt dann vor, wenn kein realer Mehrwert geschaffen wird und der Gewinn des einen gleich hoch ist wie der Verlust von anderen. Die Grundformen von Umverteilungsgewinnen sind - abgesehen von Wetten, Glücksspielen und Spekulation - Diebstahl, Arglist, Raub und Machtmissbrauch.

Grundsätzlich kann ein real geschaffener Mehrwert eines Unternehmens an Eigentümer, Management oder Arbeitnehmer ausgeschüttet werden, für Investitionen einbehalten werden oder in Form von Steuern an den Staat abgeführt werden. Ohne auf Details hier eingehen zu wollen, sind solche realen Unternehmensgewinne jedenfalls grundsätzlich gesamtgesellschaftlich positiv zu bewerten. Umverteilungsgewinne hingegen bringen keinen gesamtwirtschaftlichen Nutzen und sind daher im Regelfall gesellschaftlich schädlich.

1. Umverteilungsgewinne auf den Finanzmärkten

Die Möglichkeiten, auf den Finanzmärkten Umverteilungsgewinne zu erzielen, haben sich durch die Entwicklung sogenannter „innovativer” Finanzprodukte dramatisch erhöht. Insbesondere wurde durch deren bewusst herbeigeführte Komplexität erreicht, dass eine Umverteilung von den Uninformierten zu den Informierten damit wesentlich erleichtert wurde und der Graubereich zwischen legalen Methoden und illegalen Methoden wesentlich verbreitert wurde. In diese Kategorie fallen insbesondere auch die sogenannten „asymmetrischen Produkte”, bei denen der Gewinn zwar geteilt, der Verlust aber nur zu Lasten des Kunden geht, sowie Produkte, bei denen heute gutes Geld gegen vage künftige Versprechen getauscht wird. Verstärkt wurde diese Entwicklung dadurch, dass die Regulierungsbehörden entweder von der Komplexität und der Geschwindigkeit, mit der neue Finanzprodukte auf den Markt gekommen sind, überfordert waren oder schlimmer noch, die Interessen der Finanzmärkte und damit deren Macht sogar unterstützt haben. Zur Erzielung von Umverteilungsgewinnen auf den Finanzmärkten gibt es mehrere Methoden:

Derivate (Termingeschäfte im weiteren Sinn): Bekanntlich ist der Umfang der reinen Handelsaktivitäten mit Derivaten in den letzten Jahren explosionsartig angewachsen und beträgt ein Vielfaches des für die Realwirtschaft notwendigen Handels. Offensichtlich wäre das niemals geschehen, wenn damit nicht sehr hohe Gewinne hätten gemacht werden können. Manchmal wird argumentiert, dass durch diese reinen Finanzaktivitäten sehr wohl ein realer Mehrwert geschaffen wird z.B. in Form der Optimierung von Risikoverteilung, Handelsströmen und Lagerhaltung. Tatsächlich mögen diese Argumente für einen kleinen Teil dieser Aktivitäten zutreffen, für die weitaus überwiegende Anzahl gilt dies aber jedenfalls nicht. Wenn es sich dabei aber in der Regel also um reine „Umverteilungsgewinne” handelt, stellt sich die Frage, wer der Verlierer dabei ist, der letztlich die Gewinne und die anfallenden Kosten finanziert und wie und warum diese Verlierer überhaupt „mitspielen”.

Grundsätzlich gibt es darauf 2 Antworten:

Antwort 1 - Asymmetrische Information / Werbung: Bei einem fairen Glücksspiel gibt es im Mittel keinen Gewinner und keinen Verlierer. Fallen dabei auch Kosten an, gibt es im Mittel nur Verlierer. Bei einer Wette allerdings, kann jeweils der mit der besseren Information im Mittel gewinnen. Diese Informationsvorteile dürften auf wenige konzentriert sein oder wie es Stefan Schulmeister formuliert: „Viele Schafe gehen auf die Weide und werden dort von wenigen Schäfern geschoren”. Der wichtigste Grund, dass die Schafe trotzdem in immer größerer Zahl auf die Weide gehen, liegt in der intensiven Werbung der Schäfer, die im Sinne unserer Nomenklatur wohl schon eher als arglistige Täuschung einzustufen ist.

Antwort 2 - Machtmissbrauch / Spekulation: Zwischen denjenigen, die realwirtschaftliche Güter tatsächlich regelmäßig verkaufen bzw. kaufen müssen und den Spekulanten, die nicht unter einem gleich hohen Handlungsdruck stehen wie die Realwirtschaft, bestehen unterschiedliche Machtverhältnisse. Der Handlungsspielraum für Spekulanten wurde immer weiter geöffnet. Diese Machtverhältnisse können ausgenützt werden, um einen kleinen aber andauernden Preisvorteil am Markt durchzusetzen, der zu entsprechenden Umverteilungsgewinnen von der Realwirtschaft zu der Spekulationswirtschaft führt.

Trendfolgefonds: Trendfolge-Fonds produzieren ansehnliche Gewinne unabhängig davon, ob tatsächlich bei den zugrundeliegenden Firmen oder durch den Handel mit diesen Produkten ein realer Mehrwert geschaffen wird oder nicht. Sie führen damit zu Umverteilungsgewinnen durch reinen Handel. Die Verlustträger sind alle anderen, die kaufen oder verkaufen (nicht jedoch die Besitzer, solange sie nicht verkaufen). Durch diese „Umverteilungsmaschinen” werden weder gesamtwirtschaftliche noch gesellschaftliche Vorteile generiert. Im Gegensatz zum „normalen” Marktmechanismus führen Trendfolge-Strategien zu einer Verstärkung des jeweiligen Trends (positive Rückkopplung) der Preisentwicklung und führen damit durch Kursmanipulation im weiteren Sinn zu den entsprechenden Umverteilungsgewinnen. Darüber hinaus ist die dabei hervorgerufene Destabilisierung der Kursentwicklungen jedenfalls gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich unerwünscht. Diese Form der Handelsstrategie ist jedenfalls theoretisch zu verbieten, wenngleich eine rechtliche Umsetzung weder leicht durchzuführen noch leicht durchzusetzen wäre.

Insiderhandel: Insiderwissen bedeutet Macht. Beim Insiderhandel wird diese Macht für die Erzielung eines persönlichen Vorteils zu Lasten von anderen missbraucht. Daher ist Insiderhandel zu Recht gesellschaftlich geächtet und gesetzlich verboten.

Marktmanipulation im engeren Sinn: Unter Marktmanipulation im engeren Sinn versteht man Praktiken, mit denen durch unfaire Methoden die Preise oder Kurse auf Märkten beeinflusst werden, um Umverteilungsgewinne zu erzielen. Dabei steht also einem Gewinner eine Vielzahl von Verlustträgern gegenüber, die weder daran aktiv beteiligt sind noch davon etwas bemerken. Zu Recht sind diese Praktiken rechtlich verboten.

Leverage-Effekt: Mithilfe des Leverage-Effektes kommt es zu einer Verstärkung der Umverteilung der Gewinne von Fremdkapital zu Eigenkapital und damit zu einer generellen Erhöhung der Umverteilungsgewinne, sofern das Eigenkapital zur Erlangung von Umverteilungsgewinnen eingesetzt wurde.

Gesellschaftliche Bewertung: Der überwiegende Teil der auf den Finanzmärkten erzielten Gewinne ist offensichtlich den Umverteilungsgewinnen zuzurechnen. Sie tragen daher wesentlich zu der rasch zunehmenden Ungleichheit in der Gesellschaft durch die Abkopplung der Finanzwirtschaft von der Realwirtschaft bei. Es ist daher eine vordringliche Aufgabe der Politik, das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern und Wege zu finden, diese Entwicklung einzuschränken.

2. Umverteilungsgewinne im Bankenbereich

Der wesentliche Unterschied zwischen Bilanzen von Banken und Bilanzen von Unternehmen der Realwirtschaft zeigt sich an der Liquidität. Wenn ein Unternehmen schlecht wirtschaftet oder wenn über Bilanzmanipulationen höhere Gewinne vorgetäuscht werden und diese auch ausgeschüttet werden, kommt es sehr rasch zu Liquiditätsengpässen, die letztlich schnell zur Insolvenz führen. Nur ein gesundes Unternehmen kann seine Liquiditätserfordernisse dauerhaft befriedigen. Für Banken ist die Liquiditätsbeschaffung wesentlich leichter, weil sie letztlich immer die Möglichkeit haben, sich bei der Notenbank als „lender of last ressort” günstig Liquidität zu beschaffen. Der Zeitpunkt, zu dem Liquiditätsprobleme offenkundig werden, kann daher viel weiter hinausgezögert werden als bei Unternehmen der Realwirtschaft. Aus diesem Grund ist es für Banken möglich, für lange Zeit über Bilanzmanipulationen hohe Gewinne vorzutäuschen und diese auch an Aktionäre und Manager auszuschütten.

Anreize zur Ausweisung erhöhter Gewinne durch Bilanzmanipulationen: Das Bestreben, durch Bilanzmanipulationen immer höhere Gewinne auszuweisen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Wesentlichen sind dafür folgende Punkte bestimmend gewesen:

(a) Durch die Bewertung nach IFRS anstelle von UGB findet eine Umorientierung statt, in der nicht mehr der Gläubigerschutz, sondern in erster Linie die Eigentümerinteressen ausschlaggebend sind. Die neuen Regeln bieten eine breite Palette von verschiedenen Möglichkeiten zur Bewertung von Aktiva.

(b) Senkung der Körperschaftssteuer: Je niedriger in der letzten Zeit der Körperschaftssteuersatz geworden ist und je kurzfristiger das Interesse der Eigentümer geworden ist, desto mehr überwiegt das Interesse der Eigentümer, hohe Gewinne auszuweisen und damit hohe Gewinnausschüttungen zu rechtfertigen.

(c) Steueroasen: Besonders attraktiv ist die Verschiebung von Gewinnen zu Tochtergesellschaften in Steueroasen. Diese Gewinne führen einerseits zu keiner österreichischen Körperschaftssteuer, andererseits können damit trotzdem hohe Dividenden und Boni ausgeschüttet werden.

(d) Banken als Sonderfall: Die besonders hohen Bonuszahlungen für das Management und die Eigenkapitalausstattung bei Banken verstärken diesen Trend zusätzlich. Zusätzliches Eigenkapital ermöglicht zusätzliche Kreditvergaben und damit zusätzliche Gewinne durch diese Geschäftsausweitung.

Methoden zur Manipulation von Bankbilanzen: Den Banken stehen folgende Methoden offen.

(a) Höher-Bewertung von Aktiva: Mittels des Prinzips der „fair-value-Bewertungen” können Banken durch gegenseitige Verkäufe von bspw. Liegenschaften über dem Buchwert auch ihre anderen Liegenschaften höher bewerten und so ihre Bilanzen vervielfachen. Darüber hinaus bieten grundsätzlich alle Bewertungen, die auf der Erzielung zukünftiger Erträge („discounted cashflows”) aufbauen, einen enormen Spielraum für Bewertungen, die weit über den tatsächlichen Verhältnissen liegen können. Ein breites Feld für Aufwertungen ist auch im Zuge von Unternehmenskäufen durch die Festlegung des „good wills” möglich.

(b) Vermeidung der Abwertung von Aktiva: Repo-Geschäfte werden nicht nur zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung eingesetzt, sie können auch missbräuchlich zur Verschleierung von Abwertungsbedarf bei Aktiva eingesetzt werden.

(c) Kreislaufgeschäfte bei Kapitalerhöhungen: Durch solche Prozesse können auf illegale Weise Verbindlichkeiten entweder in Eigenkapital oder auch in Eventualverbindlichkeiten umgewandelt werden. Beides führt zu einem entsprechend höheren Gewinnausweis.

(d) Rückstellungen (Drohverluste): Fehlende oder zu niedrige Rückstellungen für drohende Verluste auf der Passivseite der Bilanz führen genauso zu einem Umverteilungsgewinn wie zu hohe Bewertungen von Aktivposten.

Realisierung von Bewertungsgewinnen: Das Wesen der Bewertungsgewinne liegt darin, dass sie rein buchmäßig sind und nicht am Markt durch Verkauf realisiert (in liquide Mittel umgewandelt) werden können, weil sie nicht durch reale Werte gedeckt sind. Das Problem entsteht bei Auszahlung dieser Bewertungsgewinne als Dividenden und Boni an Aktionäre und Manager. Die liquiden Mittel dafür kommen aus neuen Spareinlagen, die den Banken zugeführt werden. Obwohl nach UGB reine Bewertungsgewinne nicht ausgeschüttet werden dürften, werden sie oft ausgeschüttet, weil sie nicht als solche offen erkennbar sind. Es kommt dabei zu einem Umverteilungsgewinn, weil die Forderungen der Sparer nun nicht mehr gedeckt sind. Genau diese Vorgänge sind im Laufe der Finanzkrise abgelaufen.

Versagen von Wirtschaftsprüfern und Ratingagenturen: Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde offensichtlich, dass heute weder Wirtschaftsprüfer noch Ratingagenturen imstande sind, die wirtschaftliche Lage der Unternehmen richtig einzuschätzen. Offensichtlich begnügen sich die Prüfer mit einer formalen Prüfung der vorgelegten Daten, ohne deren Plausibilität ernsthaft zu hinterfragen und zu prüfen.

Steueroasen: Durch die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen wird der Umverteilungseffekt von Umverteilungsgewinnen zu Gunsten der Banken und zu Lasten der Allgemeinheit noch verstärkt.

Eigengeschäft der Banken: Als Grundprinzip beim Verleihen von Geld gilt, dass Geld nur gegen die Hinterlegung von entsprechenden Sicherheiten verliehen wird. Dies gilt sowohl für das Notenbankgeld, das die Notenbank den Geschäftsbanken beim Geldschöpfungsprozess verleiht, als auch für die Kreditvergabe von Geschäftsbanken an Nichtbanken. Wenn eine Bank ihre Einlagen allerdings für Eigengeschäfte nutzt, fallen Sicherheiten wie bei der normalen Kreditvergabe weg. Zusätzlich ist der Anteil an Eigenkapital, das als Sicherheit dienen könnte, im Bankenbereich wesentlich niedriger als bei einem kreditfinanzierten realen Investitionsprojekt gegenüber der finanzierenden Bank. Durch die Ausweitung der Eigengeschäfte der Banken auf Kosten der Kreditvergabe für reale Projekte wird daher die Sicherheit des Sparers vermindert, was einem Umverteilungsgewinn vom Sparer zur Bank gleichkommt.

Eine wesentliche Schlussfolgerung besteht daher in der Forderung der strengen Trennung des Bankensystems in Geschäftsbanken, die keine Eigengeschäfte durchführen dürfen und Investmentbanken, denen dies erlaubt ist. Damit werden auch die dahinterliegenden Risiken getrennt und für den Anleger sichtbar gemacht.
Bankenrettung durch den Staat: Banken können, wie aufgezeigt, auf verschiedene Arten in Schwierigkeiten kommen. Für den Fall, dass der Staat z.B. über den Weg von Einlagensicherungen die Deckung der Einlagen übernimmt oder mit Rettungsschirmen für die Banken insgesamt haftet, entspricht dies einer Umverteilung vom Staat (also nicht nur den Sparern sondern allen Steuerzahlern) zu den Aktionären und Managern.

Gesellschaftliche Bewertung: Bankbilanzmanipulationen der geschilderten Art waren maßgeblich Mitverursacher für die Entstehung der Finanzkrise. Unmittelbar in der Finanzkrise selbst wurden die Bilanzierungsvorschriften für Banken dann sogar noch gelockert, weil sie sonst überhaupt nicht mehr bilanzieren hätten können. Aber nicht einmal diese Lockerung der Bilanzierungsvorschriften wurde bisher wieder zurückgenommen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese Praktiken durch wirksame, durchsetzbare und kontrollierbare Regulierungen zu verhindern: durch ein neues Bankeninsolvenzrecht und eine Trennung der Banken in Geschäftsbanken und Investmentbanken.

Investmentbanken müssen ohne Auswirkungen auf die Realwirtschaft in Konkurs gehen können, sollten sich nur über Eigenkapital finanzieren dürfen und staatliche Rettungsmaßnahmen müssen für sie vollständig ausgeschlossen werden. Für Geschäftsbanken muss das oberste Ziel die Fortführung des Geschäftsbetriebes sein. Dies ist durch einen (staatlichen) Masseverwalter und vollständigen Gläubigerschutz sicherzustellen. Staatliche Einlagensicherung sollte, bis zu einem gewissen Höchstbetrag, nur für Geschäftsbanken zulässig sein.

3. Umverteilungsgewinne durch Staatsfinanzierung

Der Staat kann sich, neben Steuern, grundsätzlich über zwei Wege finanzieren: Geldschöpfung und Verschuldung (Staatsanleihen).
Staatsfinanzierung durch Staatsanleihen: Die Finanzierung des Staates über Verschuldung mittels Staatsanleihen ist die teuerste Form der Staatsfinanzierung. Die dafür vom Staat zu zahlenden Zinsen, bedeuten einerseits hohe Kosten, andererseits aber für die Besitzer der Staatsanleihen (institutionelle Anleger, Banken mit ihrem Eigengeschäft, private Zeichner) hohe Gewinne.

Um zu beurteilen, ob es sich dabei um echte oder um Umverteilungsgewinne handelt, muss zwischen Konsum- und Investitionskrediten unterschieden werden. Bei Investitionskrediten ist im Normalfall der Mehrwert durch die zukünftige Mehrproduktion gegeben und es sollte gelten, dass dieser Mehrwert höher ist als die Zinszahlungen (plus Abschreibungen). Bei einem reinen Konsumkredit ist der Mehrwert allein durch die Gegenwartspräferenz gegeben. Die Zinszahlungen (plus Tilgungen) können nur durch eine zukünftige Minderkonsumation gedeckt werden. Für ein dauerhaft stabiles Staatswesen sollte allerdings zukünftige Minderkonsumation ausgeschlossen werden, wodurch Konsumkredite zumindest theoretisch ausgeschlossen werden. Wenn der Staatskonsum vollständig durch Steuern gedeckt wird, könnte die Staatsverschuldung ausschließlich für staatliche Investitionen zur Verfügung stehen, die zu einem Wirtschaftswachstum führen, das jedenfalls zumindest gleich hoch sein muss wie die Zinsraten.

Bei der Beurteilung der Kosten von Staatsverschuldung durch Staatsanleihen, ist zu bedenken, dass in reifen Volkswirtschaften die realen Wachstumsraten mit der Zeit sinken, sodass die Wirtschaft real eher linear als exponentiell wächst. Die realen Zinsraten am Kapitalmarkt sinken dagegen nicht so rasch, vor allem weil die „innovativen” Finanzprodukte auf den Finanzmärkten immer höhere Gewinne versprechen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass seit den 80er Jahren die realen Wachstumsraten immer weiter unter die Zinsraten (und Gewinnraten) gefallen sind. Den Zinszahlungen stehen keine geschaffenen Mehrwerte in gleicher Höhe gegenüber, wodurch von einem laufenden Umverteilungsgewinn für die Besitzer von Staatsanleihen auf Kosten der Allgemeinheit ausgegangen werden kann.

Gegen diese Sichtweise werden folgende Argumente angeführt: (a) Finanzmärkte seien als Schiedsrichter tätig, die die Effizienz des Staates über die Zinshöhe überprüfen und bei Verstößen bestrafen. - Diese Sichtweise klammert aber aus, dass die Finanzmärkte alleine durch die vielfach vorliegenden Eigeninteressen eine objektive Schiedsrichterfunktion nicht erfüllen und auch gar nicht erfüllen können. (b) Staatsanleihen werden heute vor allem von institutionellen Anlegern wie Pensionsfonds gezeichnet, weshalb sie letztlich allen zu Gute kommen. - Da nur ein kleiner Teil der Bevölkerung höhere Forderungen gegenüber institutionellen Anlegern wie Pensionsfonds, Versicherungen usw. hat, kommen sie allerdings zweifellos nicht allen zu Gute (wie auch bei Zinszahlungen an private Anleger und Banken). (c) Staatsanleihen sind ein unverzichtbares Instrument, um das Sparbedürfnis der Bevölkerung befriedigen zu können. - Dies ist, ohne auf diese Problematik näher einzugehen, grundsätzlich richtig, jedoch sollten sie durch Instrumente staatlicher Geldschöpfung auf ein für die Gesellschaft verträglicheres Maß verringert werden.

Staatsfinanzierung durch Geldschöpfung: Im heute üblichen Weg der Geldschöpfung stellt die Notenbank den Banken frisches Geld ohne jede Bedingung für die weitere Verwendung zur Verfügung. Ein großer Nachteil dabei liegt darin, dass auf Grund dieser fehlenden Steuerungsmöglichkeit der Notenbank diese Geldmittel zu einem Großteil nicht zur Vergabe von Krediten für die Realwirtschaft eingesetzt werden, sondern direkt oder über Kredite in die Finanzmärkte fließen und dort zu Finanzblasen führen. Unter produktiver Kreditschöpfung versteht man Maßnahmen und Bedingungen der Notenbank, die den Einsatz dieser Geldmittel in der Realwirtschaft sicher stellen sollen. Der einfachste und effizienteste Weg besteht darin, dass frisches Geld nicht allen Banken sondern nur im öffentlichen Eigentum stehenden „Infrastrukturbanken” (Kreditvergabe für öffentliche Infrastrukturprojekte zu besonders niedrigen Zinsen) zur Verfügung gestellt wird.

Noch weiter geht die direkte Geldschöpfung durch den Staat. Es soll dies an dem von Josef Huber entwickelten System, das „Monetative” (1) genannt wird, erläutert werden. Das Ziel ist die Wiederherstellung des staatlichen Vorrechts der Geldschöpfung, die Beendigung jeglicher Bankengeldschöpfung und die schuldenfreie Inumlaufbringung neu geschöpften Geldes durch öffentliche Ausgaben. Das bestehende Geldschöpfungsmonopol des Staates für Münzgeld kann dadurch sowohl auf Notenbankgeld als auch auf Giralgeld erweitert werden. Damit sollen alle Seignoragegewinne aus der Geldschöpfung der M1-Geldmenge dem Staat zukommen und damit nicht mehr so wie bisher zum größten Teil den Banken. Andererseits soll allerdings nicht der Staat, sondern allein eine in ihrer Unabhängigkeit gestärkte Notenbank über die Steuerung der Geldmenge entscheiden. Diese gestärkte Notenbank soll als 4.Gewalt des Staates (neben Legislative, Exekutive und Judikative) „Monetative” genannt werden. Für Österreich würden sich für den Staat daraus jährliche Einnahmen in der Höhe von etwa 4-5 Milliarden € ergeben, was ungefähr der Hälfte der derzeitigen jährlichen Zinszahlungen für Staatsanleihen entspricht.

4. Zusammenfassung

Die Finanzwirtschaft koppelt sich immer mehr von der Realwirtschaft ab und fungiert in zunehmendem Maße gleichsam als gewaltige Umverteilungsmaschine, die immer mehr Geld großflächig absaugt, um es an Wenige zu verteilen. Anhand des Begriffes des „Umverteilungsgewinnes” kann gezeigt werden, wie dies möglich ist: Umverteilungsgewinne schaffen keinen realen Mehrwert, denn der Gewinn des einen ist gleich hoch wie der Verlust von anderen. Generell sind Umverteilungsgewinne als schädlich für die Gesellschaft zu betrachten.

Gegen Umverteilungsgewinne auf den Finanzmärkte muss es eine vordringliche Aufgabe von Politik und Wissenschaft sein, das Bewusstsein für diese Problematik zu fördern und Wege zu finden, diese Entwicklung durch effektive, durchsetzbare und überwachbare Regulierungen einzuschränken. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Analyse der Umverteilungsgewinne im Bankensektor ist die Forderung der strengen Trennung des Bankensystems in Geschäftsbanken, die keine Eigengeschäfte durchführen dürfen und Investmentbanken, denen dies erlaubt ist. Damit werden auch die dahinterliegenden Risiken getrennt und für den Anleger sichtbar gemacht. Die Analyse der Umverteilungsgewinne durch Staatsfinanzierung ergibt, dass die Übertragung der Schiedsrichterfunktion über die Staatsgebarung an die Finanzmärkte nicht nur die teuerste, sondern auch ineffizienteste Form ist. Daher scheint die Übertragung dieser Aufgabe an eine möglichst unabhängige, nur den staatlichen Prinzipien verpflichtete Notenbank als 4. Gewalt im Staat nicht nur die wesentlich billigere, sondern wahrscheinlich auch die bessere Methode zu sein.

Anmerkungen

(1) Siehe www.monetative.de. In den Grundzügen basiert dieses Konzept auf den „100%-Money” genannten Ideen von Irving Fischer.

Erhard Glötzl war Vorstandsdirektor der LINZ AG und ist als Unternehmensberater tätig.

Einen Kommentar zu diesem Beitrag schreiben

Security Code: